Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das betriebsnotwendige Anlagevermögen, das meist niedriger als das tatsächlich vorhandene Anlagevermögen ist, ergänzend analysiert wird: In den Positionen des Anlagevermögens sind häufig Werte enthalten, die für zukünftige Entwicklungen des Unternehmens vorgehalten werden (müssen).

 
Praxis-Tipp

Liquidation von Anlagevermögen

Die Liquidation (Veräußerung) von Teilen des Anlagevermögens ist eine letzte Möglichkeit zur Insolvenzabwehr. Diese Möglichkeit muss jedoch ergriffen werden, wenn nur dadurch der Bestand des Unternehmens sichergestellt werden kann.

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