Interim-Management bietet den Unternehmen ein effizientes Instrument flexibler Führung sowie Aufgabenerledigung. Dabei schätzen Auftraggeber vor allem die umgehende Verfügbarkeit externer Führungskräfte, den effizienten und schnellen Besetzungsprozess und die zeitnahe Umsetzung anstehender Projekte.
5.1 Vorteile beim Einsatz von Interim-Managern
- Das Unternehmen kann sehr schnell, flexibel und bedarfsgerecht auf intern und / oder extern bedingte Engpasssituationen reagieren.
- In Abhängigkeit von der Erfahrung des Interim-Managers zum Beispiel bei Anpassungen an Marktänderungen bzw. Anstreben von neuen Marktpositionen oder einfach bei Überwinden akuter Engpässe hohe Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung.
- Einfache Vertragsbeziehungen wegen kurzfristiger Verfügbarkeits- und Vertrags-beendigungsfristen.
- Keine Konkurrenz für interne Führungskräfte
- Verfügbarkeit zusätzlicher Ressourcen
- Klare Kostentransparenz
- Kurzfristige Verfügbarkeit
- Erprobte / nachgewiesene Führungserfahrungen
- Externes Know-how
- Unternehmenspolitische Unabhängigkeit
- Ergebnis- und zielorientierte Auftragsabwicklung
- Keine Karriereerwartungen
- Keine Vorgeschichten im Unternehmen (und somit keine "Leichen "im Keller)
5.2 Risiken beim Interim-Management
Die Risiken bzw. Probleme sind ähnlich wie bei jeder neu eingestellten Fach- und Führungskraft:
- Der Manager braucht länger als geplant, um sich einzuarbeiten
- Das vorhandene Führungsteam akzeptiert den Manager nicht
- Schlechtleistung / Low-Performing
- Scheinselbständigkeit als rechtliches Risiko: Dies ist ein spezifisches Risiko bei Interim-Managern.
Interim-Manager sind selbständige Dienstleister mit vollem unternehmerischem Risiko. Sie arbeiten auf der Basis von Tagessätzen und machen die Kosten des Einsatzes damit von vorneherein kalkulierbar.
Honorare
Je nach Dauer und Einsatzbereich des Interim-Managers liegen die Tagessätze zwischen 1.000 bis 1.600 Euro. Zu berücksichtigen ist, dass bei Providern bzw. Dienstleister zumeist noch 20 bis 30 Prozent auf den Tagessatz als Honorar hinzugerechnet werden.
Um Problemen und Missverständnissen vorzubeugen, sollten Interim-Manager und Mandanten auf eine professionelle Vertragsgestaltung achten, die neben den vertraglichen Inhalten zu Art und Umfang der Leistungen, Laufzeit des Vertrages und den üblichen Standardklauseln u. a. folgende Punkte umfasst.
5.3 Was gilt es beim Einsatz von Interim-Managern zu beachten?
Nachfolgend erhalten Sie eine Liste der wesentlichsten Punkte, die Sie beim Einsatz von Interim-Managern im Vorfeld überlegen und berücksichtigen sollten (Überblick, keine Garantie auf Vollständigkeit):
- Aufgaben und Ziele
- Berichtswege und Weisungsbefugnisse
- Vollmachten
- Laufzeit-, Kündigungs- und Verlängerungsmöglichkeiten
- Dienst- oder Werkvertrag
- Einsatzintensität (also Anzahl der Tage / Arbeitszeit)
- Nebentätigkeit bzw. parallel Projekttätigkeiten oder Beratungsmandate
- Verschwiegenheitspflicht, Geheimhaltung
- Vergütung und Aufwandsentschädigung
- Wettbewerbsverbot
- Geheimhaltung / Datenschutz
- Weiterführung und Beendigung (ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Änderungen auf das Vertragsverhältnis)
- Freistellung und Urlaubsklauseln
- Versicherungsklauseln: Unfallversicherung, D&O (Directors and Officers Liability Insurance)
- Haftungsklauseln
Risiko der Scheinselbständigkeit
Gerade die vertraglichen Bestandteile und das Risiko der Scheinselbständigkeit motivieren Unternehmen häufig zur Zusammenarbeit mit Providern, da bei dieser Form der Zusammenarbeit keine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Interim-Manager entsteht.