Tz. 1

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Bei der IntGA handelt es sich um den Oberbegriff sämtlicher grenzüberschreitender Gewinnabgrenzungsfragen unabhängig von der Rechtsform des im anderen Staat beteiligten ausl Unternehmens oder Unternehmensteils, dh betroffenen sind sowohl Fragen der

Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und BetrSt;
der Abgrenzung zu einer Pers-Ges in einem anderen Staat oder
der Verrechnungspreisabgrenzung zu einem verbundenen Unternehmen im anderen Staat.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?