Tz. 316

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Nach dieser Methode werden Verrechnungspreise dann stlich anerkannt, wenn die Gewinne des US-Unternehmens bzw ihrer Geschäftszweige iR einer statistisch ermittelten Gewinnbandbreite vergleichbarer Unternehmen liegen. Diese Methode hat damit den Charakter eines externen Betriebsvergleichs. Technisch erfolgt der Gewinnvergleich unter Verwendung von Renditekennzahlen (Profit Level Indicators), die auf die spezifischen Verhältnisse des US-Unternehmens angewendet werden. Solche maßgebenden internen Kennzahlen sind insbes die Kap-Verzinsung, die Umsatzrentabilität und das Verhältnis von Rohertrag zu Betriebsaufwand. Die Prüfung soll sich regelmäßig auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränken.

Aus der Sicht des auch im DBA-USA in Art 9 verankerten Grundsatzes des Fremdverhaltens (Arm’s Length-Principle) ist hierzu anzumerken, dass dieses Verfahren nach dt Rechtsverständnis als Methode der Schätzung nach den Daten eines externen Betriebsvergleichs nur als "letzte" Methode (s Tz 250ff) in Frage kommt. Diese Regelung führt insbes zu nicht akzeptablen Ergebnissen bei der Verwendung von immateriellen WG, die zB iR einer Sacheinlage auf die US-TG übertragen wurden (s Flick, IStR 1993, 105, 109). Insoweit müssten Vorabkorrekturen vorgenommen werden.

Die USA gehen nach dem Grundsatz der "Best Rule Method" davon aus, dass diese Gewinnmethode nur dann anzuwenden ist, wenn andere Methoden weniger unzuverlässig sind, weil zB die Daten für die Preisvergleichsmethode unvollständig und unzuverlässig sind (vgl zB Eimermann, IStR 1994, 537).

Die dt Fin-Verw lehnt die Anwendung der Methode ab (s Tz 321ff).

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