Tz. 297
Stand: EL 77 – ET: 04/2013
Eine Überprüfung erscheint zwar selbstverständlich. Bereits die Möglichkeiten der hr-lichen Bilanzierung nach HGB, GAPP oder IAS zeigen aber, dass schon wegen der rechtlichen Unterschiede ggf Anpassungsrechnungen erforderlich sind.
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