Tz. 293
Stand: EL 77 – ET: 04/2013
Das Einbeziehen von Unternehmen aus anderen Ländern ist nur dann akzeptabel, wenn die Vergleichbarkeit der Märkte gewährleistet ist. Im Hinblick auf die europäischen Dokumentationsregeln ist dabei davon auszugehen, dass eine Begrenzung auf dt Daten nicht erforderlich ist, sondern dass auch europäische Daten zur Ermittlung eines Fremdvergleichs herangezogen werden können.
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