Tz. 471
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
Für nachgewiesene Dienstleistungen ist der Fremdpreis abrechenbar. Im Regelfall wird dies entweder ein nach Cost-plus-Grundsätzen ermittelter Aufwand oder eine fremdübliche Provision sein.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen