Da die Produktionskapazitäten des dt Standorts erschöpft sind, wird eine Teilproduktion, die hier lohnintensiv erfolgt, auf eine russische TG übertragen. Die TG soll die Waren lokal produzieren und verkaufen. Die Produktionskosten in Russland sind zudem aufgrund niedriger Lohnkosten und geringerer Umweltauflagen wes geringer als in D. Hierzu wird der TG das benötigte technische Verfahrens- und Produkt-Know-how iR eines fremdüblichen Lizenzvertrages überlassen.
Folgende Parameter liegen der Betrachtung zugrunde:
|
inl D-AG vor Aufbau TG Russland |
inl D-AG nach Aufbau TG Russland |
TG Russland |
Umsatz |
20 000 000 EUR |
20 000 000 EUR |
15 000 000 EUR |
Kosten |
./. 19 000 000 EUR |
./. 18 900 000 EUR |
./. 13 500 000 EUR |
Lizenz |
– |
300 000 EUR |
./. 300 000 EUR |
Reingewinn |
1 000 000 |
1 400 000 EUR |
1 200 000 EUR |
Marge |
5 % |
7 % |
8 % |
Lösung:
Bei der Annahme einer Funktionsverlagerung, dh Bewertung des Transferpaketes bildet das Gewinnpotenzial der D-AG die Untergrenze des Verhandlungsrahmens (Mindestpreis) und das Gewinnpotenzial der russischen TG die Obergrenze des Verhandlungsrahmens (Höchstpreis des Einigungsbereiches).
Erzielbarer Reingewinn D-AG |
1 000 000 EUR |
|
Erzielbarer Reingewinn TG Russland |
1 200 000 EUR |
|
Der risikolose Zins (p) soll 5 % betragen, der angemessene Risikozuschlag (z) auf den Zinssatz 50 %. |
Auf Basis des Ertragswertverfahrens ergeben sich damit folgende Werte für das Gewinnpotenzial: |
Gewinnpotenzial D-AG |
1 000 000/0,075 = 13 333 333 EUR |
Gewinnpotenzial TG China |
1 200 000/0,075 = 16 000 000 EUR |
Einigt man sich auf den Mittelwert und damit auf einen Transferpreis iHv 14 666 666 EUR, würden vom lokalen Gewinnpotenzial der russischen TG, das auf den alleinigen Anstrengungen und Standortvorteilen der russischen TG basiert, 1 333 333 EUR im Land der MG D-AG, also in D besteuert werden.
Dagegen würde sich iRv Einzelverrechnungspreisen für die Lizenzierung dieses technischen Know-hows eine jährliche marktübliche Lizenzgebühr von unterstellt 2 % des Umsatzes ergeben. Bei einem angenommenen Umsatz der russischen TG iHv 15 000 000 EUR und einer angemessenen Lizenzgebühr von 2 % wären jährlich 300 000 EUR an die dt MG D-AG zu zahlen. Eine Besteuerung des darüber hinausgehenden fiktiven Gewinnpotenzials findet nicht statt.
Im Vergleich steht dagegen dem Transferpaket von 14 666 666 EUR ein jährlich stpfl Lizenzertrag von 300 000 EUR gegenüber. Unter Annahme einer zehnjährigen Lizenz und ohne Berücksichtigung zu erwartender Umsatzsteigerungen der russischen TG ergibt dies einen stpfl Ertrag von 3 000 000 EUR, allerdings verteilt über zehn Jahre.