Tz. 597

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

§ 4 FVerlV nennt als Bestandteile des Transferpakets neben den übertragenen oder überlassenen WG oder Dienstleistungen auch ausdrücklich Synergieeffekte und Standortvorteile. Für künftige Bp ist bereits absehbar, dass insbes die Bewertung derartiger positiver oder negativer Synergieeffekte (Bsp: die Verlagerung eines Teilbetriebs führt zu Personal- und Sachüberhängen in Stabstellen wie der Personalabteilung, dem Kasino etc) erhebliches Streitpotential verursachen wird.

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