Tz. 829

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Seit dem Inkrafttreten der § 8b Abs 2 und 3 KStG/§ 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG wird iRv Bp verstärkt festgestellt, dass inl MG (jeglicher Rechtsform) umfangreich dazu übergehen, ihre neu gegründeten oder erworbenen ausl TG mit Gesellschafterdarlehen anstelle von EK auszustatten. Damit soll offensichtlich bei risikoreichen Engagements versucht werden, dass Risiko des Engagements stlich nach D zu verlagern (mittels abzugsfähiger Tw-Abschr auf Gesellschafterdarlehen), während bei erfolgreichen Engagements trotzdem die StFreiheit eines VG erreicht werden soll, was auch bei einer 1 EUR- EK-Dotation möglich ist.

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