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Internationale Gewinnabgrenzung (IntGA) / 3.6.2 Abgrenzungsmodelle in der Praxis

Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rupp
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Tz. 881

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Die Kosten für die Ausl-Tätigkeit eines Arbeitnehmers werden im Konzernverbund nach verschiedenen Modellen abgerechnet. Vorgefunden werden folgende Methoden:

• Die entsendende Konzernobergesellschaft trägt die vollen Kosten (Gehalt, Zulagen, Spesen, Umzugskosten usw) des Arbeitnehmers. Dieser ist ausschl im Interesse des entsendenden Unternehmens tätig (zB Mitarbeiter der Innenrevision). Der ausl Gesellschaft werden keine Gebühren oder Kosten berechnet.
• Die entsendende Konzernobergesellschaft trägt die vollen Kosten (Gehalt, Zulagen, Spesen, Umzugskosten usw) des Arbeitnehmers und berechnet der ausl Gesellschaft, an die der Arbeitnehmer abgeordnet wird, Gebühren. Diese werden entweder als Leihgebühr für die Personalüberlassung oder als Dienstleistungsgebühr für die von dem Arbeitnehmer vor Ort erbrachte Leistung (zB Installation einer neuen Software) bezeichnet.
• Das entsendende Unternehmen trägt die vollen Kosten (Gehalt, Zulagen, Spesen, Umzugskosten usw) des Arbeitnehmers und partizipiert an den Erlösen der ausl Gesellschaft (zB bei Entsendung eines Unternehmensberaters, der an einem Beratungsauftrag der ausl Gesellschaft mitwirkt).
• Die ausl Gesellschaft, an die der Arbeitnehmer abgeordnet wird, trägt während der Zeit der Abordnung das ortsübliche Gehalt für vergleichbar qualifizierte Arbeitnehmer. Die darüber hinausgehenden Kosten (Spesen, Ausl-Zulage, Umzugskosten, Beiträge an die Sozialversicherung usw) werden von dem entsendenden Unternehmen getragen. Solche Fallgestaltungen sind anzutreffen, wenn die entsandten Arbeitnehmer über keine spezielle Qualifikation verfügen, sondern ohne Schwierigkeiten von der ausl Gesellschaft auf ihrem eigenen Arbeitsmarkt rekrutiert werden könnten (zB Expatriates, die in der Verw eingesetzt werden).
• Die ausl Gesellschaft, an die der Arbeitnehmer abgeordnet wird, trägt während der Zeit der Abordnung die vollen Kosten (Gehalt, Zulagen, Spesen, Umzugskosten usw) für die entsandten Arbeitnehmer. Die entsendende Gesellschaft leistet hin und wieder – je nach Ertragslage der ausl Gesellschaft – Zuschüsse.
• Die ausl Gesellschaft, an die der Arbeitnehmer abgeordnet wird, trägt während der Zeit der Abordnung die vollen Kosten (Gehalt, Zulagen, Spesen, Umzugskosten usw) für die abgeordneten Arbeitnehmer.

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