Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rupp
Tz. 942
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Die G20, die OECD und die EU-Kommission versuchen derzeit, St-Gestaltungsmodelle zu bekämpfen, die es ermöglichen, Gewinne in Steueroasen umzuleiten. Unter dem Begriff BEPS ("base erosion and profit shifting") werden diese Modelle zur Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Verlagerung von Gewinnen zusammengefasst. Die OECD hat mittlerweile einen Bericht hierzu vorgelegt (sog "BEPS-Report"). Der BEPS-Report nennt allgemeine Gestaltungselemente der internationalen Gewinnverlagerung und illustriert sie anhand von typischen Gestaltungsstrukturen. Die EU-KOM hat einen ergänzenden Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von St-Betrug und St-Hinterziehung vorgestellt (KOM 17 (7) 506).In den Medien wurde in diesem Zusammenhang unter anderem über Unternehmen wie Apple, Google, Amazon und Starbucks berichtet. Am Anfang steht – in den meisten Fällen – die Übertragung werthaltiger immaterieller WG auf niedrig besteuerte Holding- und Lizenzgesellschaften, dazu im Einzelnen s Pinkernell (IStR 2012 und IStR-LB 2013, 59 [im Detail zu Apple]). Ergänzend wurde von der OECD am 19.07.2013 der Maßnahmenkatalog betreffend BEPS über 15 Maßnahmen veröffentlicht, die sich der Bekämpfung von BEPS widmen, insbes der Überarbeitung von Verrechnungspreisen.
Tz. 943
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Die OECD hat hierzu ergänzend im Rahmen einer Überarbeitung der Grundsätze zu den Verrechnungspreisprinzipien immaterieller Vermögenswerte (Comments on the Revised Discussion Draft on Transfer Pricing Aspects of Intangibles) zusätzliche Probleme aufgegriffen und einer allgemeinen Konsultation unterzogen. Ziel dieses Diskussionsentw ist es, eine adäquate Aufteilung des aus immateriellen WG resultierenden Gewinns darzustellen.
Diese Änderungen des Diskussionsentw beinhalten ua folgende Aspekte:
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Entscheidend für die Zuordnung des Gewinns aus immateriellen WG ist, welche Konzerngesellschaft die sog "wichtigen Funktionen" im Zusammenhang mit diesen WG selbst ausübt. |
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Wichtige Funktionen im Zusammenhang mit immateriellen WG umfassen insbes Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung und Schutz dieser WG sowie die Übernahme und Kontrolle der damit verbundenen Risiken. |
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Wichtige Funktionen können zwar ausgelagert werden. Der rechtliche Eigentümer der immateriellen WG muss jedoch die ausgelagerten Funktionen kontrollieren und fremdüblich vergüten. Das führt dazu, dass ein erheblicher Teil des aus den immateriellen WG generierten Gewinnes jenen Konzerngesellschaften zugerechnet wird, die die ausgelagerten Fuktionen tats ausführen. |
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Die bloße Finanzierung von immateriellen WG (Erwerb, Entwicklung, etc) ohne Übernahme wichtiger Funktionen, Risiken und Kontrolle der Mittelverwendung berechtigt nur zu einem angemessenen Kap-Ertrag. Insoweit sind Konzepte der Auftragsforschung und entwicklung neu zu gewichten. |
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Hinsichtlich der Methodenwahl sollen neben den fünf OECD-Verrechnungspreismethoden auch andere Methoden verwendet werden können, wenn diese geeigneter sind, eine fremdübliche Vergütung zu ermitteln. Hierbei wird insbes auf betriebswirtsch Bewertungsmethoden und die Gewinnverteilungsmethode hingewiesen. |
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In Ausnahmefällen soll es für Fin-Verw möglich sein, Transaktionen im Zusammenhang mit immateriellen WG "umzuqualifizieren". Dies kann der Fall sein, wenn die rechtliche Form einer Transaktion von ihrem wirtsch Gehalt abweicht oder wenn die vertraglichen Vereinbarungen die Feststellung eines fremdüblichen Verrechnungspreises verhindern. Insoweit erfolgt die Übernahme eines transaktionalen Ansatzes. |
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Zusätzlich werden ua folgende Themen angesprochen: die Betrachtung lokaler Märkte, die Zusammensetzung des Mitarbeiterstamms und von Gruppensynergien, Änderungen der Definition der immateriellen WG, die Einfügung eines Bereiches betreffend Verrechnungspreisaspekte der Nutzung des Unternehmensnamens. |
Der BEPS Aktionsplan soll bis Ende 2015 abgeschlossen und sowohl in neue OECD-GL als auch nationales Recht umgesetzt werden.
Tz. 944–946
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
vorläufig frei
Tz. 947
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Nachfolgend wird ausschl die aktuelle Praxis der Prüfung der konzerninternen Lizenzierungen dargestellt. Folgende Schritte sind zweckmäßig: