Tz. 1704
Stand: EL 86 – ET: 05/2016
Die unterschiedliche Einstufung in beiden Staaten führt gegenüber der "normalen" Corporation bzw Dividenden einer Corporation zu einer stlichen Mehrbelastung von über 20 %. Daher wurden in den letzten Jahren vd Verständigungsverfahren eingeleitet.
Die dt Fin-Verw nimmt daher folgende Beurteilung vor:
1. | Entspr dem nach dt Recht anzuwendenden Typenvergleich bleibt es dabei, dass die S- Corporation als Kap-Ges zu qualifizieren ist. |
2. | Normalerweise steht bei einer Kap-Ges lediglich der Gewinn nach (Kö-)St für eine Ausschüttung zur Verfügung. Eine S-Corporation wird jedoch in den USA stlich wie eine Pers-Ges behandelt, dh der volle Gewinn steht für eine Ausschüttung zur Verfügung. Im Ergebnis ist damit auch die von den Gesellschaftern in den USA zu zahlende ESt in D wirtsch als Kap-Einnahme nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (DBA-rechtlich als sonstige Eink iSd Art 21) zu versteuern. |
3. | D ist jedoch in analoger Anwendung der Grundsätze des OECD-Berichts zu Pers-Ges bereit, im Billigkeitsweg als Wohnsitzstaat die Doppelbesteuerung zumindest partiell zu vermeiden. Da zum einen Ausschüttungen und Gewinnanteil unterschiedlich ausfallen können, zum anderen die ESt-Belastung in den USA von einer Vielzahl von Faktoren (insbes von anderen Eink) abhängt, ist eine unmittelbare St-Anrechnung nicht möglich. Es besteht insoweit keine Identität zwischen den in den USA besteuerten "Gewinnanteilen" und den in D zu erfassenden "Dividenden". Die dt Fin-Verw ist jedoch im Billigkeitsweg bereit, den stpfl Betrag um einen Prozentsatz zu mindern, der dem Regel-St-Satz bei einer US-Kap-Ges entspr. Für die betroffenen Jahre sind dies nach überschlägiger Ermittlung 35 %. |
4. | Die im Einzelfall gewährte Anrechnung iHv 15 % entspr einer Quellen-St-Anrechnung bei Ausschüttungen einer "normalen" Corporation entfällt gleichzeitig und ist ggf rückgängig zu machen. |
Damit ist eine Übermaßbesteuerung ausgeschlossen, wie die nachfolgende Vergleichsberechnung zeigt:
US-Besteuerung des Gesellschafters:
Gewinnanteil | 100 |
ESt max | 39,6 |
Deutsche Besteuerung:
"altes" Recht | "neues" Recht | |
Gewinnanteil (Dividende) | 100 | |
./. pauschaler Abzug | ./. 35 | |
stpfl | 65 | 32,5 |
ESt (unterstellt 40 %) | 26 | 13 |
Die Gesamt-St-Belastung läge damit bei 65,6 % bzw 52,5 % nur geringfügig über der St-Belastung bei Ausschüttungen einer "normalen" Corporation, wenn man Gesellschaft und Gesellschafter als Einheit betrachtet.
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