Nach dem Abschlussbericht der OECD gibt es 3 Kategorien geschützter immaterieller Wirtschaftsgüter.[1] Dies sind:

  1. Patente im weiteren Sinne (einschl. Gebrauchsmuster);
  2. urheberrechtlich geschützte Software;
  3. sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter ("nicht-offensichtlich, nützlich und neuartig"), die ähnliche Genehmigungen bzw. Registrierungen wie Patente benötigen.

Dies führt aber dazu, dass die Förderung nicht gilt, soweit eine Präferenzregelung Einnahmen begünstigt, die für marketingbezogenes geistiges Eigentum entrichtet werden. Betroffen sind insbesondere Zahlungen für Marken.[2]

[1] OECD-Abschlussbericht BEPS 5, Kap. 4, Rn. 34 ff.
[2] OECD-Abschlussbericht zu BEPS 5, Kap. 4, Rn. 38.

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