Jean Bramburger-Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Gewinnbeteiligung
- Verlustbeteiligung
- Buchung zulasten des Einlagekontos
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR03 |
SKR04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Verbindlichkeiten ggü. typisch stillen Gesellschaftern |
0760 |
3520 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten ggü. atypisch stillen Gesellschaftern |
0770 |
3530 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
Gewinnverfügungskonto stille Gesellschaft |
1709 |
3620 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten |
Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei atypisch stiller Beteiligung |
2491 |
7398 |
|
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- oder Teilabführungsvertrages abgeführte Gewinne oder Erträge aus der Verlustübernahme |
Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei typisch stiller Beteiligung § 8 GewStG |
2493 |
7399 |
|
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- oder Teilabführungsvertrages abgeführte Gewinne oder Erträge aus der Verlustübernahme |
So kontieren Sie richtig!
Die Buchung der Einlage des stillen Gesellschafters erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten ggü. typisch stillen Gesellschaftern" 0760 (SKR 03) bzw. 3520 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Buchungssatz:
Bank |
|
an Darlehen typisch stiller Gesellschafter |
Die Buchung des Gewinnanteils erfolgt auf das Konto "Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG" 2493 (SKR 03) bzw. 7399 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Gewinnverfügungskonto stille Gesellschafter" 1709 (SKR 03) bzw. 3620 (SKR 04).
Buchungssatz:
Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG |
|
an Gewinnverfügungskonto stille Gesellschafter |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Leistung und Vergütung stiller Einlagen
2.1 Bei vorliegen einer typisch stillen Gesellschaft
Hans Groß beteiligt sich als stiller Gesellschafter an der X-GmbH mit einer Einlage i. H. v. 150.000 EUR. Er ist nur am Gewinn beteiligt, sein Gewinnanteil beträgt 6.000 EUR. Die stille Gesellschaft soll mehr als 5 Jahre dauern.
Buchungsvorschlag für die GmbH: Leistung der Einlage
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
150.000 |
0764/3524 |
Verbindlichkeiten ggü. typisch stillen Gesellschaftern – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre |
150.000 |
Buchungsvorschlag bei der GmbH Gewinnanteil:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
2493/7399 |
Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei typisch stiller Beteiligung § 8 GewStG |
6.000 |
1709/3620 |
Gewinnverfügungskonto stille Gesellschaft |
6.000 |
2.2 Bei Vorliegen einer atypisch stillen Gesellschaft
Herr Klein hat sich mit einer stillen Einlage von 150.000 EUR an der Z-GmbH beteiligt. Er ist am Gewinn, Verlust und an den stillen Reserven beteiligt. Die stille Gesellschaft soll länger als 5 Jahre dauern. Die Gewinnbeteiligung beträgt 20.000 EUR.
Buchungsvorschlag für die GmbH: Leistung der Einlage
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
150.000 |
9295 |
Einlage stiller Gesellschafter |
150.000 |
Buchungsvorschlag für die GmbH: Gewinnanteil
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
2491/7392 |
Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei atypisch stiller Gesellschaft |
20.000 |
1709/3620 |
Gewinnverfügungskonto stille Gesellschaft |
20.000 |
Abwandlung zur Verbuchung eines Verlustanteils des atypisch still beteiligten stillen Gesellschafters
Für den atypisch still beteiligten Gesellschafter Herrn Klein mit seiner Einlage von 150.000 EUR ergibt sich ein Verlustanteil i. H. v. 30.000 EUR.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
9295/9295 |
Einlagen stiller Gesellschafter |
30.000 |
2790/7190 |
Erträge aus Verlustübernahme |
30.000 |
3 Grundsätzliches zum typisch stillen Gesellschafter
Nach Außen hin ist eine stille Gesellschaft i. d. R. nicht erkennbar. Die stille Gesellschaft ist im HGB in den §§ 230 ff. geregelt. Diese Regelungen können jedoch durch Gesellschaftsvertrag abbedungen werden. Es herrscht hier also Vertragsfreiheit. Grundsätzlich kann aber für eine typisch stille Gesellschaft gesagt werden, dass bei ihr der stille Gesellschafter nur am Gewinn und Verlust beteiligt ist. Die Verlustbeteiligung beschränkt sich bei ihm jedoch auf die Höhe seiner Einlage. Ein Ausschluss der Verlustbeteiligung kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.
Die Bewertung der typisch stillen Beteiligung erfolgt regelmäßig mit ihren Anschaffungskosten. Zu diesen gehören neben dem Kaufpreis zzgl. Agio auch Notarkosten, Maklerkosten, Spesen, Provisionen etc. Da es sich bei der Beteiligung nicht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt, erfolgt jedoch keine Abschreibung.
Da der typisch stille Gesellschafter weder am Betriebsvermögen beteiligt ist noch ein Unternehmerrisiko trägt, ist er steuerlich auch nicht als Mitunternehmer anzusehen. Verlustanteile mindern daher nur seinen Rückvergütungsanspruch und Gewinnanteile stellen für ihn Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ...