Das Gesetz unterscheidet zwischen der Meldung von Informationen an interne oder externe Meldestellen[1] und die Offenlegung von Informationen. Darunter ist das Zugänglichmachen von Informationen über Verstöße gegenüber der Öffentlichkeit zu verstehen.[2]
Strafanzeige
Gesetzlich ungeregelt bleibt, ob und unter welchen Umständen Beschäftigte eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten stellen dürfen.
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