Rz. 10

Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Daten ist abschließend aufgezählt. Es soll sich um nicht mehr als Grundinformationen für die ersuchende Stelle handeln. Der Umfang wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert und konkretisiert. Übermittelt werden dürfen nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger oder zukünftiger Aufenthaltsort und Namen, Vornamen oder Firma und Anschriften ihrer derzeitigen Arbeitgeber.

Angaben zum derzeitigen und künftigen Aufenthalt einer betroffenen Person sind insbesondere Erkenntnisse über beabsichtigte Besuche bei den Stellen nach § 35 SGB I, z. B. in den Beratungsstellen oder Erkenntnisse über geplante Rehabilitations- und Krankenhausaufenthalte.

 

Rz. 11

Von der Übermittlung ausgeschlossen sind jedoch Angaben zu Beschäftigungszeiträumen oder Hinweise auf einen Leistungsbezug oder eine Leistungshöhe. Das gilt ebenso für die sog. Negativauskunft, also z. B. den Hinweis, dass die betroffene Person keine Rente, kein Kranken- oder Arbeitslosengeld bezieht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge