Zwischen .............................. im Folgenden "Arbeitgeber", Anschrift: ..............................
und
Frau/Herrn .............................. im Folgenden "Arbeitnehmer", Anschrift: ..............................)
wird folgender Arbeitsvertrag (Job-Sharing) geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung ab dem .............................. als .............................. nach dem Job-Sharing-System eingestellt.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch andere zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen.
§ 2 Arbeitszeit und Verteilung
Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt .............................. Wochenstunden.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der betriebsüblichen Arbeitszeit den Arbeitsplatz in Abstimmung mit den anderen an der Arbeitsplatzteilung beteiligten Arbeitnehmern ständig zu besetzen. Eine gleichzeitige Besetzung durch mehrere Arbeitnehmer ist nicht zulässig.
Die an der Arbeitsplatzteilung beteiligten Arbeitnehmer stimmen sich über die Aufteilung der Arbeitszeit untereinander ab. Die Ruhepausen und Ruhezeiten finden nach Maßgabe der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes statt.
Die Abstimmung ist so vorzunehmen, dass jeder beteiligte Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraumes von .............................. Monat(en) seinen vertraglich vereinbarten Zeitanteil erreicht.
Die an der Arbeitsplatzteilung beteiligten Arbeitnehmer legen dem Arbeitgeber jeweils für einen Zeitraum von .............................. Wochen/Monaten einen Arbeitsplan über die Besetzung des Arbeitsplatzes vor.
Kommt eine Einigung der beteiligten Arbeitnehmer über die Aufteilung der Arbeitszeit nicht zustande, kann der Arbeitgeber die Aufteilung verbindlich regeln.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) bleibt unberührt.
§ 3 Vertretung
Ist einer der Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, stellt der Arbeitgeber eine Vertretung, soweit die an der Arbeitsplatzteilung beteiligten Arbeitnehmer im Einzelfall keine interne Vertretung vereinbart haben.
Vertretungszeiten werden auf die vertraglich vereinbarte Vergütung nicht angerechnet, sondern gesondert vergütet.
§ 4 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung von .............................. EUR. Vertretungszeiten werden mit .............................. EUR je Vertretungsstunde vergütet.
Die Regelvergütung wird jeweils am Monatsende ausgezahlt. Die Abrechnung und Auszahlung evtl. Vertretungszeiten erfolgt jeweils mit der Abrechnung und Auszahlung der Regelvergütung des Folgemonats.
§ 5 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf .............................. Werktage Urlaub. Die Lage des Urlaubs ist mit den anderen beteiligten Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber abzustimmen.
§ 6 Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Das Beschäftigungsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von .............................. zum .............................. gekündigt werden. Im übrigen gelten die jeweiligen gesetzlichen oder tariflichen Regelungen.
Das bei Kündigungen einzuhaltende Verfahren ergibt sich aus § 4 bis 7 KSchG, § 102 BetrVG, § 130 BGB.
Scheidet ein an der Arbeitsplatzteilung beteiligter Arbeitnehmer aus, darf den übrigen beteiligten Arbeitnehmern aus diesem Grund nicht gekündigt werden. Unberührt bleibt die Möglichkeit einer Änderungskündigung.
Die verbleibenden Arbeitnehmer haben ein Vorschlagsrecht für eine Ersatzkraft. Dieser Vorschlag darf seitens des Arbeitgebers nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
§ 7 Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung wird durchgeführt von ...............................
§ 8 Anspruch auf Fortbildung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung zur/zum ...............................
§ 9 Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrags eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.
Ort ............... |
Datum .......... |
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.............................. |
.............................. |
Arbeitgeber |
Arbeitnehmer/in |