Unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11b EStG fallen auch Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nach § 150c SGB XI i.d.F. des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insb. vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.9.2022 (BGBl. I 2022, 1454). Dabei handelt es sich um Sonderleistungen für zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen zur Anerkennung und Umsetzung zusätzlicher Aufgaben nach § 35 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes. Die Pflegeeinrichtungen sollen diese Leistungen für die Zeit von Oktober 2022 bis April 2023 an die anspruchsberechtigten Beschäftigten auszahlen. Um die Steuerbefreiung dem Grunde nach auch auf die für den Monat April 2023 im Mai 2023 gezahlten Leistungen zu erstrecken, wird der Begünstigungszeitraum in Bezug auf diese Leistungen entspr. erweitert.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge