Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Joachim Kuhni
Erst mit der Enttarnung von Manipulationssoftware, die eigens für Zwecke von Friseurbetrieben entwickelt wurde, rückte auch das Friseurgewerbe mehr und mehr in den Fokus der Finanzbehörden. Bedienerfreundliche und speziell auf das Friseurgewerbe zugeschnittene Programme versprachen dem Unternehmer nachträgliche Einnahmekorrekturen, die angeblich nicht mehr im System erkannt werden können. Ein verlockendes Angebot, dem viele nicht widerstehen konnten.
Die Idee war, sämtliche erbrachten Leistungen im Beisein der Kundschaft konsequent in die Registrierkasse einzutippen. Auch manch kritischem Blick seiner Angestellten konnte der vermeintlich ehrliche Geschäftsmann so unbesorgt begegnen. Gleichzeitig wurde das verbreitete Vorurteil ausgeräumt: Die selbst erbrachten Bedienungen der Chefin bzw. des Chefs finden keinen Einzug in die Bücher. Um Steuern zu sparen, erübrigte sich auch die Frage: "Brauchen Sie einen Beleg?". Die Umsätze wurden einfach nach Geschäftsschluss korrigiert.
Weil sich die betrügerischen Funktionen mitunter in normalen Programmen versteckten, haftete dem Begriff "Friseursoftware" plötzlich ein zweifelhafter Ruf an.
Selbst wenn diese Software auch ein "normales", gewissenhaftes Erfassen von Einnahmen zuließ, gerieten Nutzer der Programme grundsätzlich in Generalverdacht. Trotz verbreitetem Einsatz der Software in der Praxis hat sich der Verdacht in längst nicht allen Fällen bestätigt, der gute Ruf der bis dahin als sauber geltenden Branche war dennoch dahin. Nicht verwunderlich deshalb, dass inzwischen auch Friseurbetriebe zur Risikobranche erklärt wurden. Mit ihnen teilen dieses Schicksal auch artverwandte Handwerksbetriebe, wie Kosmetik-, Tattoo-, Piercing- oder Nagelstudios – immer dann, wenn überwiegend Bargeld fließt.
Dass Betriebsprüfer seither noch genauer hinschauen, ist kein Zufall. In den beschriebenen, jedoch unbegründeten Verdachtsfällen wären zusätzliche, erläuternde und die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bekräftigende Aufzeichnungen im Rahmen der verstärkt angesetzten Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen von Vorteil gewesen. Ein klares Plus zumindest für diejenigen, die zwar eine solche Software eingesetzt, von der Möglichkeit einer nachträglichen Datenveränderung aber dennoch keinen Gebrauch gemacht haben.
Ungeachtet der geschilderten Geschäftspraktiken einiger schwarzer Schafe verlangt der Gesetzgeber von einem gewissenhaften Unternehmer grundsätzlich keine Sonderopfer, mit denen er seine Steuerehrlichkeit unter Beweis stellen kann.
Vorschriften beachten
Werden alle formellen gesetzlichen Vorschriften zur Kassenführung beachtet und eingehalten, sind darüber hinausgehende weitere Aufzeichnungen nicht erforderlich.