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Kassenführung: Steuerverkürzung kein Kavaliersdelikt / 2.8.1 Zapper-Software

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner
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Zapper sind externe Manipulationsprogramme, die nachträglich Transaktions- und Umsatzdaten in Buchführungs-, Registrierkassen-, Taxameter- und Geldspielgerätesystemen verändern (to zap = löschen). Sie befinden sich auf einer CD, einem USB-Stick oder auf einer Speicherkarte (SD-/CF-Card). Auf einige kann man sogar online per Internetlink zugreifen.

Die externe Zapper-Software selbst bleibt meist unentdeckt, da sie bei Nichtgebrauch nie auf dem System selbst zu finden ist.

Der vielfach in der Presse verwendete Ausdruck "Schummelsoftware" verniedlicht die Manipulationsfunktion, die regelmäßig der Hinterziehung von Steuern dient. Im Programm individuell einstellbare prozentuale Verminderungen nummerischer Werte führen manchmal zu Auffälligkeiten im Rahmen von Datenanalysen und Schlüssigkeitsprüfungen. Zwar werden die wichtigsten zusammenhängenden Datensätze und Werte auf mathematisch-logische Weise unsichtbar verändert, tiefer im System liegende Daten können jedoch auf Manipulationen hindeuten. So wurden z. B. bei manipulierten Geldspielautomaten schon mal 3,8 Türöffnungen je Monat "errechnet" und im statistischen Auslesestreifen dargestellt.

Zapper-Programme im Bereich der Spielautomaten sind kürzlich auch aufgeflogen, nachdem die Statistikstreifen Geldbestände mit ungeraden Cent-Beträgen auswiesen. Wenn ein Gerät keine 10-Cent-, sondern nur 20-Cent-Münzen aufnimmt, kann weder der Bestand noch der Auswurf auf ungerade Zehnerziffern, wie beispielsweise xxx,30 EUR lauten.

Erschreckend ist, dass immer wieder verfeinerte Programme entdeckt werden, die auch solche unschlüssigen Werte korrigieren und bis in die Tiefe der Systeme anpassen können. Aus Angst vor Entdeckung durch das Finanzamt steigen gleichzeitig die Ansprüche der Kunden.

Auch wenn Finanzbehörden trotz technischer Aufrüstung regelmäßig "hinterherhinken", ist die Chance, solche Betrugsdelikte bis zur Verjährung einer Steuerfestsetzung noch aufzudecken, relativ groß. Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen finden gewöhnlich nicht zeitnah, sondern erst Jahre später statt. Aus Sicht des Betrügers besteht die Gefahr, dass eine Zapper-Software und deren Funktionsweise bis zum Zeitpunkt einer Prüfung längst enttarnt ist.

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