2.1 Effizienzhaus
Bei den einzelnen Förderprogrammen ist immer die Rede von einem sog. Effizienzhaus. Es bietet sich also an, zunächst abzuklären, was damit eigentlich gemeint ist. Der Begriff "Effizienzhaus" ist ein Qualitätszeichen. Hiermit soll abgebildet werden, dass es sich hierbei um ein Objekt handelt, das im besonderen Maße energetischen Ansprüchen entspricht. Der Begriff wird mit einer Zahl kombiniert. Die Zahl gibt wieder, inwieweit das Objekt den Vorgaben der KfW-Förderbank entspricht. Die Werte sind aber nicht rein zufällig gewählt, sondern ergeben sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Der energetische Wert eines Effizienzhauses ermittelt sich aus der Relation des Jahres-Primärenergiebedarfs (Qp) zu einem Referenzgebäude gemessen in Prozent. Je kleiner der sich ergebende Wert, desto niedriger und besser ist das Energieniveau des Objekts. Der Jahresprimärenergiebedarf umfasst die Energie, die im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für das Heizen, Lüften und die Warmwasseraufbereitung verbraucht wird.
Transmissionswärmeverlust
Neben dem Jahres-Primärenergiebedarf muss noch ein weiterer Wert erfüllt werden. Es handelt sich hierbei um den Transmissionswärmeverlust (HT). Mit diesem Wert wird die Qualität der Isolierung von Dach, Außenwänden, Fenster und Boden wiedergegeben. Auch hier gilt, je niedriger der Wert, desto besser ist das Objekt gegen Witterungsverhältnisse isoliert.
In den KfW-Förderprogrammen sind derzeit 8 Effizienzhäuser geregelt.
Effizienzhaus |
Jahresprimärenergiebedarf bis maximal |
Transmissionswärmeverlust bis maximal |
40 plus |
40 % |
55 % |
40 |
40 % |
55 % |
55 |
55 % |
70 % |
70 |
70 % |
85 % |
85 |
85 % |
100 % |
100 |
100 % |
115 % |
115 |
115 % |
130 % |
Denkmal |
160 % |
175 % |
2.2 Was wird nicht gefördert?
Die KfW-Förderprogramme finden grundsätzlich keine Anwendung bei folgenden Maßnahmen:
Die Programme 124 und 134 schließen zusätzlich die Förderung aus, wenn das Objekt oder die Fläche vermietet wird.
2.3 Die Webseite der KfW-Förderbank
www.kfw.de
Alle im nachfolgenden Text aufgeführten Informationen können auch auf der Webseite der KfW-Förderbank nachgelesen werden. Hier findet man zusätzlich die jeweiligen Merkblätter zu den einzelnen Programmen. Nützlich ist dabei auch der Tilgungsrechner. Direkt über die Programme angesteuert, kann man sich hier die einzelnen Finanzierungsverläufe bereits am Computer ansehen und gegebenenfalls mit anderen Programmen von Kreditinstituten vergleichen. In diesem Zusammenhang werden auch die für die einzelnen Programme angesetzten Zinssätze vorgehalten. Es wird dem Interessenten also leicht gemacht, sich ein aussagekräftiges Bild über eine Finanzierung bei der KfW-Förderbank zu machen.
2.4 Günstigkeitsprinzip bei Verwendung der Zinssätze
Die KfW-Förderbank gewährt immer den günstigsten Zinssatz des jeweiligen Programms. Ist der Zinssatz bei der Darlehenszusage günstiger als der Zinssatz beim Darlehensantrag, so kommt der günstigere Zinssatz zur Anwendung. Dies gilt auch im umgekehrten Fall.
2.5 Sachverständige
Einige Programme fordern, dass die Maßnahmen von einem Sachverständigen abgenommen oder begutachtet werden. Als Sachverständiger gilt jede Person, die im Sinne der Förderrichtlinien ein nach dem Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person ist.