Zusammenfassung
Im internationalen Gebrauch wird unter "Kick-Back" eine Schmiergeld-, Rückvergütungs- oder Bestechungsgeldzahlung verstanden. Bei Beschaffungen wird durch Kick-Back-Zahlungen der Wettbewerb manipuliert. Der Lieferant erhält Aufträge, ohne dass ein objektives Lieferantenauswahlverfahren bzw. eine Lieferantenbewertung stattgefunden hat.
"Finanziert" werden Kick-Back-Zahlungen durch zu hohe Rechnungen. Sie fließen dann über Umwege an den Auftraggeber (den Einkäufer) oder durch ihn begünstigte Außenstehende zurück. Kick-Back-Zahlungen ergeben sich durch zu hohe Rechnungen sowie verdeckte bzw. unrechte Provisionsvereinbarungen.
Der Unterschied zwischen Kick-Back-Zahlungen zum herkömmlichen Vermögensmissbrauch liegt in der illegalen Zusammenarbeit von Mitarbeitern aus dem einkaufenden Unternehmen und dem Lieferanten. Der Grundgedanke von Kick-Backs/Bonuszahlungen besteht darin, korrupte Einkäufer in überteuerte Lieferungen (von Waren und Dienstleistungen) einzubeziehen.
1 Anwendungsfälle in der Einkaufspraxis
Zu den Formen der Kick-Back-Zahlungen zählen im Einkauf z. B. nicht offengelegte / verdeckte Zahlungen vom Lieferanten an Personal des abnehmenden Unternehmens ohne Kenntnis des Einkaufs bzw. des Unternehmens.
Überteuerter Einkauf
Der Einkäufer eines Unternehmens kauft mutwillig bei einem Lieferanten Waren oder Dienstleistungen zu erhöhten Preisen ein. Er veranlasst den Lieferanten, die Differenz des normalen Einkaufspreises zum überteuerten Preis als Kick-Back-Zahlung an ihn persönlich zurückzuzahlen.
Anteile am Unternehmen
Der Geschäftsinhaber eines IT-Unternehmens bietet einem Einkäufer mit alleiniger Entscheidungsbefugnis Firmenanteile bei Zuschlag eines größeren Auftrages an.
Geschäftsreisen
Ein Mitarbeiter aus einem Reisebüro bietet dem Einkäufer Gratisreisen an, wenn er die Geschäftsreisen für sein Unternehmen ausschließlich über dieses Reisebüro bucht.
2 Folgen für das Unternehmen
Durch diese Lieferantenbevorzugung tritt der Wettbewerb unter den Lieferanten außer Kraft. Dadurch kauft das beschaffende Unternehmen über einen längeren Zeitraum über den normalen Marktpreisen ein. Alternativ kann sich auch die Qualität von Waren oder Dienstleistungen infolge von Kick-Back-Zahlungen reduzieren. Aus dieser Qualitätsminderung können Produktfehler und Reklamationen resultieren.
Zusammengefasst zahlt das Unternehmen für:
- eine Verengung des Marktes,
- eine verringerte Qualität der Waren und Dienstleistungen und/oder
- überdimensionierte Preise.
Überfakturierung
Bei der Überfakturierung stellt der Lieferant eine Rechnung mit einem zu hohen Betrag an das Unternehmen aus. Daneben können auch fiktive Rechnungen für vorgetäuschte Lieferungen erstellt werden. Der bestechliche Einkäufer gibt die Rechnungen zur Zahlung frei, obwohl ihm die Manipulationen bewusst sind.
Mangelnde Qualität
Der Einkäufer ist gleichzeitig für die Qualitätskontrolle verantwortlich. Ein Lieferant bietet ihm eine private Zahlung an, wenn er in die Baugruppen preiswerteres Metall einbauen kann als vereinbart.
Hierdurch verringert sich die Produktqualität der Baugruppen, die für ein Endprodukt bestimmt sind, was aufgrund von mangelnder detaillierter Qualitätsvorgaben nicht eindeutig geregelt wurde.
Der Einkäufer erhält vom Lieferanten dafür eine Kick-Back-Zahlung entsprechend der Differenz zwischen vereinbartem Einkaufspreis und dem eigentlich fälligen Preis für die verringerte Produktqualität.
Management Override
Ein Einkäufer, dem das Unternehmen vertraut, hat die Befugnis Lieferantenzahlungen zu autorisieren. Zur Kontrolle muss er diese Rechnungen beim Vorgesetzten vorlegen. Umgeht der Einkäufer diese Kontrolle (und damit seine Führungskraft) bewusst, handelt es sich um Management Override.
3 Finanzierung von Kick-Back-Zahlungen durch schwarze Kassen
Damit sich für den Einkauf die Möglichkeit ergibt Kick-Back-Zahlungen zu tätigen, werden Firmengelder von Mitarbeitern / Führungskräften in "schwarze Kassen" umgeleitet. Dabei stellt sich die Frage, woher die dafür notwendigen Mittel kommen.
- Die Geldströme im Unternehmen werden umgeleitet. Dies geschieht mit Hilfe von Gutschriften an vorgetäuschte Lieferanten oder durch die Genehmigung von wahrheitswidrigen Rechnungen.
- Für die Zahlungen wird ein bestimmtes Konto hinterlegt (z. B. Zweitkonto eines Mitarbeiters oder eines Dritten).
- Die Überweisung erfolgt auf das angegebene Konto.
In vielen Fällen werden die Zahlungen an "schwarze Kassen" als Beratungsleistungen (immaterielle Leistungen) im Unternehmen verbucht, da diese Leistungen nicht so gut wie der Einkauf von Gütern (physische Waren) nachvollzogen und überprüft werden können.
4 Maßnahmen zur Vermeidung / Prävention von Kick-Backs
4.1 Das Vier-Augen-Prinzip
Das Vier-Augen-Prinzip sagt aus, dass relevante Entscheidungen von mehr als einer Person getroffen werden müssen. Das Risiko von Missbräuchen wird damit verringert.
Einige Kick-...