BZSt v. 7.12.2011, St II 2 - S 2280-PB/11/00014, BStBl I 2012, 18
1 Anlage
Die nachfolgend abgedruckte Übersicht (Tabelle) listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags (vgl. DA-FamEStG 65.2 Abs. 2 Satz 2) führen.
In DA-FamEStG 65.1.3 Abs. 1 Satz 2 wird ein Verweis auf diese Fundstelle aufgenommen.
Übersicht über vergleichbare Leistungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
Land | Berechtigte | Kinder | Altersgrenze | Leistungsbezeichnung | Besonderheiten | Kinderzuschuss zur Rente | |
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Belgien |
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Vollendung 18. Lebensjahr darüber hinaus: Vollendung 21. Lebensjahr: Bei Behinderung (keine Altersbeschränkung, wenn das behinderte Kind vor dem 1.7.1987 das 21. Lj. vollendet hat). Vollendung 25. Lebensjahr: Bei Schul- oder Berufsausbildung, sofern die monatlichen Einkünfte und Bezüge einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen. |
– „Kinderbijslag/Allocations familiales” (Kindergeld) Das Kindergeld beträgt monatlich: |
Keine Abstufung nach Einkommen | Kinderzuschuss zu Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | |
1. Kind: | 85,07 EUR | ||||||
2. Kind: | 157,41 EUR | ||||||
3. und weitere Kinder: | 235,03 EUR | ||||||
Alleinerziehende, deren Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt, erhalten monatlich folgende Zuschläge: | |||||||
1. Kind: | 43,31 EUR | ||||||
2. Kind: | 26,85 EUR | ||||||
3. und weitere Kinder: | 21,65 EUR | ||||||
Zusätzlich werden Alterszuschläge gezahlt zwischen 26,01 EUR und 79,59 EUR, gestaffelt nach dem Alter der Kinder. Zulagen zwischen 26,32 EUR und 91,35 EUR mtl. erhalten Rentner, Arbeitslose, anerkannte Erwerbsunfähige sowie Mütter in der Zeit des Mutterschutzes. Behinderte Kinder, deren Grad der Behinderung mindestens 66 % beträgt, erhalten eine Zusatzbeihilfe zwischen 74,60 EUR und 497,36 EUR mtl., gestaffelt nach Leistungsfähigkeit bzw. Grad der Beeinträchtigung. |
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Bulgarien |
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– „Mesechno obezshtetene za dete” (Kindergeld) Das Kindergeld beträgt monatlich: |
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pro Kind: | 35 BGN | ||||||
bei Mehrlingen: | 52 BGN | ||||||
für behindere Kinder: | 70 BGN | ||||||
Dänemark |
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Vollendung 18. Lebensjahr | – „børnefamilieydelse” (Kindergeld) Das Kindergeld wird gestaffelt nach Alter der Kinder vierteljährlich gezahlt: |
Zuschlag zur allgemeinen Familienbeihilfe bei Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | ||
bis zum 3. Lj.: | 4.248 DKK | ||||||
bis zum 6. Lj.: | 3.363 DKK | ||||||
bis zum 17. Lj.: | 2.646 DKK | ||||||
Studierende Eltern erhalten eine jährliche Zulage von 6.388 DKK(vierteljährlich ausbezahlt). Alleinerziehende erhalten eine Zulage von 1.239 DKK vierteljährlich. Rentner erhalten eine Zulage pro Kind in Höhe von 3.108 DKK, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. |
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Estland |
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Vollendung 16. Lebensjahr darüber hinaus: Vollendung 19. Lebensjahr: Bei Schul- oder Berufsausbildung |
– „Peretoetused” (Kindergeld) Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt für das erste und zweite Kind je 19,18 EUR und für das dritte und jedes weitere Kind je 57,54 EUR. Behinderte Kinder erhalten eine monatliche Zulage zwischen 69,04 EUR und 80,55 EUR (abhängig vom GdB). Alleinerziehende erhalten eine Zulage von monatlich 19,18 EUR. |
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