BMF, Schreiben v. 30.6.1998, St I 4 - S 2280 - 46/98, BStBl. 1998 I S. 888

Die nachfolgend abgedruckte Übersicht listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, deren Gewährung die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen. DA-FamEStG 65.1.3 Absatz 1 Satz 2 ist durch einen Verweis auf diese Fundstelle zu ersetzen.

 

Übersicht über vergleichbare Leistungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Stand 1/98

Land Familienbeihilfe (Kindergeld)

Kinderzuschuß zur Rente

(soweit bekannt)
  Allg. Voraussetzungen Kinder Altersgrenze Art und Höhe Besonderheiten/Anmerkungen  
             
             
             
             

Belgien

(Erhöhungen zum 1.7.1998 möglich)
Arbeitnehmer und Selbständige (Erwerbstätigkeit muß Mindestdauer umfassen und Familie in Belgien wohnen); auch bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung oder Arbeitsunfall; ferner bei Bezug von Arbeitslosenunterstützung oder Rente; Halb- oder Vollwaise (siehe Anlage Belgien)

Eheliche und anerkannte nichteheliche Kinder; Kinder des Ehegatten, Geschwister;

sowie sonstige Kinder, für deren Unterhalt der Berechtigte im wesentlichen sorgt;

Kind muß in Belgien wohnen

31.8. Jahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet

darüber hinaus besondere Altersgrenzen (siehe Anlage Belgien)

Grundbeträge

außerdem Alterszulage und

(bei behinderten Kindern) Zusatzbeihilfe

siehe Anlage Belgien
  Kinderzuschuß zu Invaliden- und Altersrente; zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich
Dänemark Wohnsitz und volle Steuerpflicht in Dänemark Leibliche und angeommene Kinder, Pflegekinder Quartal, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird

Jahresbetrag je Kind: unter 2 Jahre alt: 10.500 DKR

3 - 6 Jahre alt: 9.400 DKR

7 - 18 Jahre alt: 7.400 DKR

Zulagen S. Anlage Dänemark
Zahlung vierteljährlich Zuschlag zur allg. Familienbeihilfe bei Invaliden- und Altersrente; zusätzl. zur Familenbeihilfe möglich
Finnland Wohnsitz in Finnland Eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und angenommene Kinder, Pflegekinder Vollendung 17. Lebensjahr

Monatsbetrag je Kind: 1. Kind 535 FIM

2. Kind 657 FIM

3. Kind 779 FIM

4. Kind 901 FIM

ab 5. Kind je 1023 FIM

Alleinerziehende Eltern erhalten zus. je Kind 200 FIM Abweichende Kindergeldsätze auf den Aland-Inseln
Kein Kindergeld, wenn Kind Invaliditätsrente nach dem Volksrentengesetz bezieht. Kinderzuschuß zu Volks-, Erwerbsunfähigkeits- und Altersrente; zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich
Frankreich und überseeische Departements Wohnsitz in Frankreich Alle Kinder, die der Berechtigte unterhält Vollendung 6. Lebensjahr; Berücksichtigung darüber hinaus siehe Anlage Frankreich (i.d.R. mind. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) Kindergeld (ab 2 Kindern) sowie von Kinderzahl abhängiger Alterszuschlag, Kleinkindbeihilfe (ab 1. Kind), Familienzuschlag (ab 3 Kindern) (s. Anlage Frankreich)   Kinderzuschuß zu Altersrente bei mind. 3 Kindern; zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich
Griechenland
  • Im Vorjahr mind. 50 Tage Arbeit oder 2 Monate Arbeitslosengeld, Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub wg. Mutterschaft

    oder

  • nicht erwerbstätige Mütter, deren Gatte Militärdienst leistet oder eine Freiheitsstrafe verbüßt

    oder

  • nach Griechenland zurückgekehrte griechische Staatsangehörige

Eigene und angenommene Kinder

zu nichtehelichen Kindern beim Vater, Kindern des Ehegatten, Pflegekindern, Enkel, Geschwister, Nichten und Neffen siehe Anlage Griechenland

Verheiratete Kinder werden nicht berücksichtigt

18. Lebensjahr

Berücksichtigung darüber hinaus:

  • bis 22 Jahre bei Ausbildung
  • ohne Altersbegrenzung bei Arbeitsunfähigkeit

Kindergeld einkommensabhängig

Zuschlag zum Kindergeld für best. Personengruppen

Besondere Familienbeihilfen für Großfamilien

Familienbeihilfen für Bedienstete des griechischen öffentlichen Dienstes (siehe Anlage Griechenland)
  Kinderzuschuß zu Invaliden- und Altersrente; zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich
Großbritannien siehe Vereinigtes Königreich          
Irland Wohnsitz in Irland alle Kinder, die der Berechtigte in seinen Haushalt ausgenommen hat oder die er unterhält

Bis zum Alter von 16 Jahren

Berücksichtigung darüber hinaus bis zum Alter von 18 Jahren bei ganztägigem Besuch in der Schule oder Hochschule oder dauernder Arbeitsunfähigkeit

Monatsbeiträge

1. Kind 29 £ IRL

2. Kind 29 £ IRL

ab 3. Kind je 34 £ IRL
  Kinderzuschuß zu Invaliden- und Altersrente; zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich
Island Wohnsitz in Irland Eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und angenommene Kinder, Pflegekinder Vollendung 16. Lebensjahr Siehe Anlage Island    
Italien

1. Arbeitnehmer, auch Bedienstete des öff. Dienstes

2. a) Selbständige aus der Landwirtschaft (Landwirte, Halb- und Teilpächter) und deren Rentner

b) ehemalige Handel- und Gewerbetreibende

Leibliche Kinder;

Pfelgekinder;

auch Geschwister, Neffen und Nichten, sofern Vollwaisen und sie keine Waisenrente beziehen

Vollendung 18. Lebensjahr; keine Altersgrenze für Kinder, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung völlig außerstande sind, einer Beschäftigung nachzugehen

besondere Altersgrenzen für Anspruchsberec...

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