Zusammenfassung
Das Klagebegehren muss klar und detailliert beschrieben werden, damit das Gericht erkennen kann, was mit der Klage erreicht werden soll. Es reicht nicht aus, einfach auf vorherige Argumente im Einspruchsverfahren zu verweisen und gleichzeitig eine Herabsetzung aller festgesetzten Steuern auf 0 Euro zu beantragen. Ein solch unklarer Antrag wird in der Regel als unzulässig angesehen, weil er nicht genau genug beschreibt, worüber das Gericht entscheiden soll.
Hintergrund
Der Kläger unterhält einen Gewerbebetrieb. Im Juli 2019 übermittelte er die Einkommensteuererklärung 2017 samt der Anlage EÜR sowie die Gewerbesteuererklärung 2017 an das Finanzamt.
Das Finanzamt wich vom erklärten Gewinn bzw. Gewerbeertrag dahingehend ab, dass der
- Pkw-Eigenverbrauch erhöht und
- die gezahlte Vorsteuer gemindert wurde.
Bezüglich der Umsatzsteuer schätzte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen in Höhe der vorangemeldeten Umsätze und Vorsteuern, kürzte letztere um einen Sicherheitsabschlag und besteuerte zusätzlich eine unentgeltliche Wertabgabe aufgrund des Pkw-Eigenverbrauchs.
Gegen sämtliche Bescheide legte der Kläger Einsprüche ein, indem er die Bescheide innerhalb der Einspruchsfrist an das Finanzamt zurücksandte und darauf jeweils handschriftlich "Einspruch!" sowie
- auf dem Einkommensteuerbescheid "Laut EÜR wurde der Gewinn auf 33.643,70 EUR erklärt!" und
- auf dem Gewerbesteuermessbetragsbescheid "Daten stimmen nicht mit Übermittlung überein!" vermerkte.
Gleichzeitig wurde eine Umsatzsteuererklärung eingereicht, die abgesehen von Rundungsdifferenzen den Voranmeldungen entsprach. In der Folge gab das Finanzamt den Einsprüchen teilweise Recht und wies sie im Übrigen als unbegründet zurück.
Im Klageverfahren wollte der Kläger zunächst die Aufhebung der Bescheide erreichen und berief sich auf seine Argumente aus dem Einspruchsverfahren. Später beantragte er, dass die festgesetzten Steuern und der Gewerbesteuermessbetrag auf 0 EUR reduziert werden sollten. Er bezog sich dabei auf die in der Akte des Finanzamts enthaltenen Einsprüche.
Entscheidung
Das Finanzgericht hat die Klage abgelehnt, weil der Kläger nicht genau genug erklärt hat, worum es ihm in der Klage geht. Die Angaben, die der Kläger gemacht hat, reichten nicht aus, um zu verstehen, was genau er erreichen wollte.
Der Kläger hat sich auch auf seine Einsprüche bezogen, die darauf abzielen, die Steuern so festzusetzen, wie er sie in seinen Erklärungen angegeben hat. Wenn die Steuern so festgesetzt würden, wie er es erklärt hat, dann wären die Beträge aber nicht, wie er fordert, 0 EUR.
Für das Gericht ist es wichtig, dass der Kläger genau beschreibt, was er vom Gericht will und wo er eine Rechtsverletzung sieht, damit das Gericht weiß, worüber es entscheiden soll. Es reicht nicht aus, nur einen bestimmten Geldbetrag zu nennen, insbesondere wenn aus den Unterlagen ein anderer Wunsch hervorgeht, es sei denn, es handelt sich um einen offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehler.