Schrifttum:
Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150; Borchers, Steuerhinterziehung nur bei notwendiger Teilnahme und Irrtum des Finanzbeamten, wistra 1987, 86; Breitenbach, Strafbarkeitsrisiko des Steuerberaters bei Nichtkorrektur von Fehlern seines Vorgängers?, DStR 2016, 2201; Dörn, Steuerhinterziehung und Steuerrecht, wistra 1992, 241; Dörn, Hinweispflicht bei Abweichung von der Rechtsansicht der Finanzverwaltung?, wistra 2000, 334; Fissenewert, Das Risiko des Steuerberaters hinsichtlich des Vertretens eigener (abweichender) Rechtsansichten bei der Abgabe von Steuererklärungen, DStR 1992, 1488; Gegenfurtner, Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen – Ein dem Grunde nach unzulässiger Eingriff?, DStR 2021, 2665; Grote, Steuerhinterziehung außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens und im Mineralölsteuerverfahren, 1989; Grunst, Steuerhinterziehung durch Unterlassen, 1996; Häger, Wegfall der Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung bei dem Finanzamt vorliegenden Daten, wistra 2017, 369; Hanßen, Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung (§§ 370, 378 AO) durch Abweichen von der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung – insbesondere durch Steuerberater?, Diss. Kiel, 1984; Hardtke, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung, 1995; Harms, Steuerliche Beratung im Dunstkreis des Steuerstrafrechts, Stbg 2005, 12; Hild, Verknüpfung zwischen Handlung und Erfolg beim Tatbestand der Steuerhinterziehung, StraFo 2008, 445; Hilgers, Täuschung und/oder Unkenntnis der Finanzbehörde – notwendige Voraussetzung der Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung?, Diss. Köln, 1985; Hoff, Das Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung, 1999; Kindhäuser, Risikoerhöhung und Risikoverringerung, ZStW 120 (2008), 481; Köthe/Knoll, Die Besteuerung von Tabakwaren in Deutschland, BB 2015, 1174; Kohlmann, Steuerverwaltungsvorschriften und Steuerstrafrecht, in DStJG 5 (1982), S. 308 ff.; Krieger, Täuschung über Rechtsauffassungen im Steuerstrafrecht, Diss. Kiel, 1986; Lütt, Das Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung, 1988; Meilicke, Wird das Steuerstrafrecht für die Steuerpraxis zum russischen Roulette?, BB 1984, 1885; Meine, Steuervermeidung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung, wistra 1992, 81; Pipping, Die "steuerlich erheblichen Tatsachen" im Rahmen der Steuerhinterziehung, Diss. Tübingen, 1998; Reichling, Nichtbenennung von Zahlungsempfängern – zur Irrelevanz des § 160 Abs. 1 S. 1 AO, PStR 2017, 289 ff.; Retemeyer, Akzessorietät des Steuerstrafrechts zum Besteuerungsverfahren?, PStR 2017, 233 ff.; Rolletschke, Die Steuerhinterziehung des "untreuen" Finanzbeamten, wistra 2005, 250; Rolletschke Auswirkungen der elektronischen Datenübermittlung (§ 93c AO) auf die Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, NZWiSt 2018, 186; Roth, Elektronische Daten im Finanzamt: § 150 Abs. 7 Satz AO n.F. als Totengräber der Steuerhinterziehung?, wistra 2018, 152; Roth, JStG 2022:Steuerstrafrechtliche Aspekte, PStR 2023, 163; Samson/Horn, Steuerunehrlichkeit und Steuerhinterziehung durch Unterlassen, NJW 1970, 593; Schleeh, Die Bedeutung der steuerlichen Pflichten für das Steuerstrafrecht, BB 1971, 815; Schleeh, Die Steuerhinterziehung nach dem Entwurf einer Abgabenordnung (AO 1974), StuW 1972, 310; Schön, Mitarbeit und Mithilfe von Familienangehörigen im Steuerrecht als verfassungsrechtliches Problem, in FS F. Klein, 1994, S. 467; Sontheimer, Steuerhinterziehung bei steuerrechtlichen Streit- und Zweifelsfragen, DStR 2014, 357; Spatscheck/Mantas, Strafrechtlich relevante Pflichten bei der Abgabe von Erklärungen, PStR 2000, 101; Spatscheck/Spilker, Sorgfaltspflichten, Haftungsrisiken und steuerstrafrechtliche Aspekte bei der elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt, DStR 2021, 2161; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben im Sinne des § 370 AO, wistra 1998, 241; Taplan, Grenzen der Verwendungsbeschränkung des Steueramnestiegesetzes, DStR 2004, 1732; Weidemann, Zollhinterziehung in mittelbarer Täterschaft, wistra 2003, 241; Weidemann, § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO im funktionalen Zusammenhang mit dem Erklärungsdelikt des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, wistra 2017, 136; Weidemann/Weidemann, Handeln und Unterlassen im Steuerstrafrecht, wistra 2005, 207; Wulf, Handeln und Unterlassen im Steuerstrafrecht, 2001.
I. Überblick
Rz. 200
§ 370 Abs. 1 AO benennt die drei Begehungsformen (Nr. 1–3) der Steuerhinterziehung sowie die beiden möglichen Arten des Erfolgseintritts. Der strafrechtlich relevante Erfolg besteht darin, dass entweder Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, was nach § 3 Abs. 3 AO Ein- und Ausfuhrabgaben i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK einschließt. Die jeweilige ...