Schrifttum:

Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Dannecker, Die Bedeutung der Pflicht zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 AO, wistra 2001, 241; Gehm, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern gem. § 160 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2015, 283; Hegeman, Benennung von Zahlungsempfängern gemäß § 160 AO, Diss. Osnabrück, 2003; Kirschstein, Benennungsverlangen bei durchlaufenden Posten, AO-StB 2019, 8; Lürssen, Die §§ 159161 AO und das Steuerstrafrecht, 1993; Madauß, Unberechtigter Steuerausweis in einer Rechnung nach § 14c Abs. 2 UStG im Steuerrecht und Steuerstrafrecht, NZWiSt 2014, 457; Madauß, Kurzbericht aus der Praxis, NZWiSt 2018, 325; Mihm, Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen, AO-StB 2016, 251; Müller, Steuerhinterziehung bei § 160 AO?, AO-StB 2005, 249; Pelz, Aktuelle Rechtsprobleme des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG und seine Folgen, DStR 2014, 449; Reddig, Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens nach § 160 AO im Schrotthandel, EFG 2016, 964; Rübenstahl, Unzulässigkeit eines Benennungsverlangens bei Zahlung an eine Briefkastenfirma, PStR 2011, 164; Rübenstahl, Taxiunternehmen: Abzugsverbot gemäß § 160 AO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren?, PStR 2012, 71; Rübenstahl/Debus, Abzugsverbot: Indizienkatalog zur Erkennung von Domizilgesellschaften, PStR 2012, 7; Rolletschke, Die Hinterziehung von Erbschaft-/Schenkungsteuer, wistra 2001, 287; Sorgenfrei, Reichweite und Schranken des § 160 AO, IStR 2002, 469; Spatscheck/Alvermann, Die Aufforderung zur Gläubiger- oder Empfängerbenennung nach § 160 AO, DStR 1999, 1427; Steinhauff, Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen – Schätzung, AO-StB 2017, 203; Teufel/Wassermann, Domizilgesellschaften und Benennungsverlangen nach § 160 (Beispiel Schweiz), IStR 2003, 112; v. Wedelstädt, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2007, 325.

Zu Schmier- und Bestechungsgeldern vgl. zunächst das Schrifttum vor Rz. 1155. Ferner: Boldt, Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern, 1999; Bülte, Der neue § 299 StGB und die Geldwäsche, NZWiSt 2015, 281; Dann, Und immer ein Stück weiter – Die Reform des deutschen Korruptionsstrafrechts, NJW 2016, 203; Dörn, Nichtabzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern als Betriebsausgaben, DStZ 2001, 736; Hofmann/Zimmermann, Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern als Hindernis für die effiziente Korruptionsbekämpfung, ZRP 1999, 49; Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder – Korruptionsbekämpfung durch Steuerrecht?, DB 1997, 1025; Joecks, Steuerrechtliche Behandlung der Bestechung, in Pieth/Eigen (Hrsg.), Korruption im internationalen Geschäftsverkehr, 1998, S. 373; Kieferle, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und entschleierte Schmiergelder, NZWiSt 2017, 391; Kiesel, Die Zuwendung an Angestellte und Beauftragte im Ausland und das Abzugsverbot in § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG, DStR 2000, 949; Nietzer, Die rechtliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen in den USA ("Foreign Corrupt Practises Act") und Deutschland, IStR 1998, 187; Park, Die Ausweitung des Abzugsverbots für Bestechungs- und Schmiergelder durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, DStR 1999, 1097; Passarge, Aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung, DStR 2016, 482; Quedenfeld, Die Hinterziehung von Steuern auf Schmiergeldzahlungen, PStR 2000, 54; Meyer, Steuerliche Behandlung von Schmier- und Bestechungsgeldern und damit zusammenhängende Fragen der Empfängerbenennung, DStR 1995, 1369; Müller-Franken, Das Verbot des Abzugs der "Zuwendung von Vorteilen" nach dem Jahressteuergesetz 1996, StuW 1997, 3; Paus, Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 1996, INF 1995, 577; Sagasser/Jakobs, Änderungen im Ertragssteuerrecht durch das Jahressteuergesetz 1996 – Teil I: Einkommensteuergesetz, DStR 1995, 1649; Schneider/Perrar, Zur Reichweite des Abzugsverbots für Bestechungsgelder und "damit zusammenhängende Aufwendungen", DB 2014, 2428; Stuhr/Walz, Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern, StuB 1999, 118; Walter, Angestelltenbestechung, internationales Strafrecht und Steuerstrafrecht, wistra 2001, 321; Wichterich/Glockemann, Steuer- und strafrechtliche Aspekte von Schmiergeldzahlungen an Mitarbeiter von Staatsunternehmen, Information StW 2000, 1, 40; Zapf, Zur Entwicklung der Verfolgungsverjährung bei Korruptionsdelikten in der Rechtsprechung, NZWiSt 2018, 54.

1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

 

Rz. 1217

[Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen, nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjenige, dem der in der Betr...

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