Ergänzender Hinweis: Nr. 58 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58).
Schrifttum:
Bauwens, Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen beim Steuerberater, wistra 1985, 179; Bauwens, Schutz der Mandantenakten bei Durchsuchungen in der Kanzlei des Steuerberaters, wistra 1988, 100; Beyer, Beschlagnahme bei einem Berufsträger ohne vorheriges Herausgabeverlangen ist unverhältnismäßig – Durchsuchung der Kanzleiräume eines Steuerberaters, NWB 2013, 2497; Birmanns, Die Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen bei dem Steuerberater, MDR 1981, 102; Birner, Zur Beschlagnahme von Mandantenunterlagen, StB 1985, 13; Brenner, Zur Beschlagnahmefähigkeit von Buchhaltung und Bilanzen beim Steuerberater, BB 1984, 137; Freund, Können Buchhaltungsunterlagen beim Steuerberater beschlagnahmt werden?, NJW 1976, 2002; Gilgan, Beschlagnahme von Mandantenunterlagen beim Steuerberater, Stbg 1988, 167; Göggerle, Durchsuchungen und Beschlagnahme bei den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, BB 1986, 41; Gülzow, Beschlagnahme von Unterlagen der Mandanten bei den Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, NJW 1981, 265; Heilmaier, Die Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen des Mandanten bei seinem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, DStR 1980, 519; Heinrichs, Die Durchsuchung im Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2017, 219; Henneberg, Zur Beschlagnahmbarkeit von Mandantenunterlagen, StQ 1979, 397; Höser, Nochmals: Die Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen bei dem Steuerberater – Entgegnung auf den Beitrag von Birmanns, MDR 1981, 102 –, MDR 1982, 536; Homp/Prasse, Der Schutz von Buchführungsunterlagen vor Beschlagnahme und Datenmissbrauch durch elektronische Dokumenten-Ablagesysteme auf Servern von Internet-Providern, Stbg 2006, 218; Klos, Grenzen des Beschlagnahmeschutzes bei Angehörigen steuerberatender Berufe, INF 1985, 552; Külz/von Hake, Durchsuchung der Kanzleiräume eines Steuerberaters, PStR 2015, 159; Kutzner, Die berufliche Stellung des Steuerberaters im Lichte des Strafprozessrechts, DStZ 2006, 761; Mössmer/Moosburger, Schweigen ist Gold oder: Das Geheimnis der Buchhaltung, wistra 2006, 211; Moosburger, § 104 Abs. 2 AO – eine gesetzlich fixierte "Umgehung" des Schutzes von Berufsgeheimnissen?, wistra 1989, 252; Pestke, Die Beschlagnahme von Buchhaltungsunterlagen beim Steuerberater, Stbg 1986, 39; Quermann, Durchsuchung und Beschlagnahme beim steuerlichen Berater, wistra 1988, 254; Rüping, Steuerberatung, Steuerhinterziehung und Durchsuchung, DStR 2006, 1249; Rund, Durchsuchung/Beschlagnahme durch Steufa bei Mandanten und Steuerberater – Wichtige Verhaltensregeln, AO-StB 2004, 451; Schäfer, Die Beschlagnahme von Handelsbüchern beim Steuerberater, wistra 1985, 12; Rolf Schmidt, Die Ausnahme vom Beschlagnahmeverbot gem. § 97 II, 3, 1. Hs. StPO, 1989; Rolf Schmidt, Die Beschlagnahme von (Geschäfts-)Unterlagen beim Zeugnisverweigerungsberechtigten, wistra 1991, 245; Schuhmann, Zur Beschlagnahme von Mandantenunterlagen bei den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, wistra 1995, 50; Schuster, Beschlagnahme von Interviewprotokollen nach "Internal Investigations", NZWiSt 2012, 28; Schwarz, Die Durchsuchung bei Steuerberatern, wistra 2017, 4; Sdrenka, Die Beschlagnahme aller Buchführungsunterlagen, Stbg 1988, 164; Sdrenka, Durchsuchung und Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, von Handakten und von Verteidigerpost beim Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt, StB 1990, 334; Späth, Nochmals: Die Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen des Mandanten im Gewahrsam des Steuerberaters, Stbg 1988, 393; Stahl, Das Beschlagnahmeprivileg für Steuerberater und Rechtsbeistände, Stbg 1985, 7; Stahl, Durchsuchung der Steuerberaterpraxis, KÖSDI 1989, 7503; Steinhauff, Steuerfahndung: Sieben Regeln zum richtigen Verhalten von Mandant und Berater, AO-StB 2014, 50; Steinhauff, Durchsuchung beim Steuerberater, AO-StB 2017, 129; Tormöhlen, Beschlagnahmefähigkeit von Buchführungsunterlagen, AO-StB 2017, 268; Volk, Durchsuchung und Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen beim Steuerberater, DStR 1989, 338; Weinmann, Die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen des Beschuldigten bei Zeugnisverweigerungsberechtigten, in FS Dünnebier, 1982, S. 199. – S. ferner das Schrifttum vor Rz. 936.
Rz. 961
Die Durchsuchung beim Steuerberater erfolgt gem. § 103 StPO (s. dazu Rz. 244 ff.). Wegen des schutzwürdigen Mandatsverhältnisses dürfen nur Unterlagen bzgl. beschuldigter verfahrensbeteiligter Personen sichergestellt werden, nicht aber "Zufallsfunde" bzgl. anderer Mandanten (s. Rz. 264 f.).
a) Beschlagnahmefähigkeit von Buchführungs- und Mandantenunterlagen
aa) Beschlagnahmeschutz gem. § 97 StPO
Rz. 962
Äußerst kontrovers wird bis zum...