Rz. 30

[Autor/Stand] Speziell für das Strafverfahren gelten folgende Prozessmaximen:

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.11.2020
[2] Zum In-dubio-pro-reo-Grundsatz im Steuerrecht und Steuerstrafrecht vgl. Müller, AO-StB 2004, 156.

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