Rz. 52
[Autor/Stand] Im Steuerstrafverfahren statuiert § 393 Abs. 2 Satz 1 AO hinsichtlich nichtsteuerlicher Straftaten ein praktisch wichtiges und von Amts wegen zu beachtendes Verwertungsverbot, das – so die überwiegende Ansicht – lediglich ein Beweisverwendungsverbot mit begrenzter Fernwirkung beinhaltet (str., s. § 393 Rz. 226 ff.).
Zu sonstigen strafprozessualen Verfolgungsverboten s. Rz. 1045 ff.
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