Rz. 52

[Autor/Stand] Im Steuerstrafverfahren statuiert § 393 Abs. 2 Satz 1 AO hinsichtlich nichtsteuerlicher Straftaten ein praktisch wichtiges und von Amts wegen zu beachtendes Verwertungsverbot, das – so die überwiegende Ansicht – lediglich ein Beweisverwendungsverbot mit begrenzter Fernwirkung beinhaltet (str., s. § 393 Rz. 226 ff.).

Zu sonstigen strafprozessualen Verfolgungsverboten s. Rz. 1045 ff.

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.11.2020

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