Rz. 14

[Autor/Stand] Ausgehend von der Legaldefinition des § 397 Abs. 1 AO ist ein Strafverfahren eingeleitet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die FinB, die Polizei, die StA, eine ihrer Ermittlungspersonen oder der Strafrichter
  • treffen eine Maßnahme
  • mit dem objektiv erkennbaren Ziel,
  • gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen.
[Autor/Stand] Autor: Peters, Stand: 01.09.2021

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