Rz. 14
[Autor/Stand] Ausgehend von der Legaldefinition des § 397 Abs. 1 AO ist ein Strafverfahren eingeleitet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die FinB, die Polizei, die StA, eine ihrer Ermittlungspersonen oder der Strafrichter
- treffen eine Maßnahme
- mit dem objektiv erkennbaren Ziel,
- gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen.
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