Schrifttum:
Bilsdorfer, Die Anzeige von Steuerstraftaten nach § 116 AO und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ZRP 1997, 137; Birmanns, Informationsaustausch zwischen Zoll und Steuerverwaltung, NWB Fach 13, 769; Bisle, "Chi-Quadrat-Test" und Zeitreihenvergleich: Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Buchführung, PStR 2012, 15; Blenkers, Chi-Test – oder "Jeder Mensch hat seine Lieblingszahl", StBp 2003, 261; Bock, Die Mitteilungspflicht der Gerichte nach § 116 AO, NJW 1992, 201; Cordes/Stürzl-Friedlein, Die zeitlichen Anforderungen an die Anzeige- und Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO und strafrechtliche Risiken bei verspäteter oder unterlassener Berichtigung, wistra 2020, 498; Durst, Ausforschung durch Betriebsprüfung – Kontrollmitteilungen, Mitteilungspflichten und internationale Amtshilfe, KÖSDI 2005, 14793; Frantzki, Bekämpfung der Geldwäsche, AO-StB 2003, 245; Gebbers, Analyse der Rechtsprechung zum Chi-Quadrat-Test in der Außenprüfung – Anwendung zur Prüfung von Erlösen und Fahrtenbüchern, StBp 2008, 209; Gotzens/Kindshofer/Wegner, Bekämpfung von Geldwäsche und illegaler Beschäftigung, PStR 2002, 78; Hauschildt/Wähnert, Vollständigkeitsprüfung mit IDEA – Was bedeutet die elektronische Betriebsprüfung für Unternehmer und Berater?, NWB Fach 17, 2181; Hendricks, Internationale Informationshilfe im Steuerverfahren – Grundlagen, Systematik und Grenzen der informationellen zwischenstaatlichen Rechts- und Amtshilfe, Diss. Köln 2004; Hetzer, Behördliche Kontrollrechte und Verschwiegenheitspflichten bei grenzüberschreitenden Bargeldsendungen, wistra 1987, 201; Holenstein, Schweiz: Sind gestohlene Daten eine tragfähige Basis für ein Rechtshilfe- bzw. Amtshilfeersuchen?, PStR 2008, 90; Huber, Weiterentwickelte und neue Methoden der Überprüfung, Verprobung und Schätzung, StBp 2002, 199, 233, 258; Klos, Gerichts- und Behördenakten als Informationsquelle für die Finanzbehörden, DStZ 1996, 32; Kühnen, Keine Beanstandung der Buchführung allein wegen Auffälligkeiten beim "Chi-Quadrat-Test", EFG 2012, 11; Kuzma, Die Geldflussanalyse, StBp 2008, 192; Löwe-Krahl, § 116 AO: Eine zu Unrecht vergessene Vorschrift, PStR 2005, 235; Löwe-Krahl, § 116 AO: Erweiterungen der Meldepflicht, PStR 2007, 11; Meyer/Hetzer, Neue Gesetze gegen die Organisierte Kriminalität, NJW 1998, 1017; Pump, Anzeige von Steuerstraftaten durch Gerichte und Behörden (§ 116 AO), wistra 1987, 322; Müller, Erkenntnisquellen der Finanzverwaltung für steuerstrafrechtliche Ermittlungen, StBp 2019, 3; Ritzrow, Fertigung von Kontrollmitteilungen anlässlich von Außenprüfungen bei Kreditinstituten, StBp 2013, 168; Roth, Informationsquellen der Steuerfahndung, DStZ 2017, 496; Salditt, Liechtenstein: Fragen und Argumente, PStR 2008, 84; Schützeberg, Die Schätzung im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren, StBp 2009, 33; Seer, Die Verwertbarkeit strafrechtlicher Ermittlungsergebnisse für das Besteuerungsverfahren – Umfang und Grenzen einer Amtshilfe, StuW 1991, 165; Sieber, Ermittlungen in Sachen Liechtenstein – Fragen und erste Antworten, NJW 2008, 881; Trüg/Habetha, Die Liechtensteiner Steueraffäre – Strafverfolgung durch Begehung von Straftaten?, NJW 2008, 887; Wähnert, Die Anwendung von Wahrscheinlichkeitstests in der Außenprüfung und die richtige Interpretation der Ergebnisse, StBp 2007, 65; Watrin/Struffert, Benford’s Law und Chi-Quadrat-Test – Chancen und Risiken des Einsatzes bei steuerlichen Prüfungen, DB 2006, 1748; vonWedelstädt, Kontrollmitteilungen bei Außenprüfungen, AO-StB 2005, 238; Weyand, Anzeige von Steuerstraftaten durch öffentliche Stellen, INF 2007, 397; Weyand/Diversy, Insolvenzdelikte, 9. Aufl. 2007; Wiggen, Die Beweiskraft des Zeitreihenvergleichs, StBp 2008, 168; Wulf, Die Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 AO als Schnittstelle zwischen Compliance-Ermittlungen und Besteuerungsverfahren (§ 153 Abs. 1 AO), AG 2016, 20. – Weiteres Schrifttum s. vor Rz. 1
1. Allgemeines
Rz. 9
In Steuerstrafverfahren bieten zumeist die amtlichen Wahrnehmungen aufgrund eigener Ermittlungen der FinB im Besteuerungsverfahren (vor allem Kontrollmitteilungen, s. Rz. 12.1 f.) sowie amtliche Mitteilungen anderer Behörden oder öffentlicher Stellen (s. Rz. 13 ff.) die Anlässe für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen. Praktisch bedeutsame Erkenntnisbasis ist daneben die aus fiskalischen Gründen besonders privilegierte Selbstanzeige nach § 371 AO. Die allgemeine Strafanzeige bzw. der Strafantrag sind vergleichsweise selten Auslöser für Ermittlungen, als Erkenntnisquelle aber nicht zu vernachlässigen (s. Rz. 10 und 11).
Die nachfolgend im Überblick beschriebenen Erkenntnisquellen bilden die Vorstufe zu den eigentlichen verfahrenseröffnenden Maßnahmen durch die zur Einleitung gem. § 397 Abs. 1 AO befugten Stellen (s. Rz. 14 ff.).
2. Strafanzeige
Rz. 10
Im Regelfall kommen Strafverfahren durch die Erstattung von Strafanzeigen in Gang (s. auch § 385 Rz. 128 ff.). Es handelt sich um die Mitteilung eines Sachverhalts, der ...