Rz. 731

[Autor/Stand] Bei Möglichkeit der Erstattung einer Selbstanzeige nach einem unangekündigten Besuch des Flankenschutzfahnders im Besteuerungsverfahren ist zu unterscheiden, ob die Rechtsgrundlage des Aufsuchens der § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO ist (s. § 371 Rz. 470) oder eine Tätigkeit aufgrund Ersuchens der Fahndung nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO vorliegt (s. § 371 Rz. 440 ff.). Wenn im Strafverfahren wegen allgemeiner Delikte bei Durchsuchungen als Flankenschutz Steuerfahnder auftreten, stellt sich auch die Frage, ob eine Selbstanzeige noch erstattet werden kann (hierzu § 370 Rz. 1294.1).

[Autor/Stand] Autor: Bode, Stand: 01.01.2023

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