Rz. 6

[Autor/Stand] Es würde den Rahmen dieser Darstellung sprengen, die Vorschriften des JVEG im Einzelnen zu erläutern. Insoweit muss auf die vor Rz. 1 angegebenen Kommentierungen verwiesen werden; nachfolgend sollen lediglich einige hier interessierende Hinweise gegeben werden.

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.08.2023

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