Prof. Dr. Joachim S. Tanski
Rz. 52
Die Buchungstechnik im Zusammenhang mit Kommissionsgeschäften ist grundsätzlich nicht problematisch. Soweit hier Spezifika bestehen, resultieren diese im Wesentlichen daraus, dass die Kommissionsware beim Kommittenten zu bilanzieren ist, und dass ein umsatzsteuerrelevanter Geschäftsvorfall erst mit Abschluss des Drittgeschäftes entsteht. Für die Buchung von Kommissionsgeschäften ist deshalb die bilanz- und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung als Voraussetzung anzusehen.
Rz. 53
Unabhängig davon, dass die Buchhaltungspraxis verschiedene Spielarten der Kommissionsbuchungstechnik hervorgebracht hat, welche auf unterschiedlichen organisatorischen Voraussetzungen und/oder Notwendigkeiten der verwendeten Buchungssysteme (z. B. EDV-Systeme, Systeme der Lagerbuchhaltung, Fakturierungssystem) beruhen, kann man im Wesentlichen 2 Varianten erkennen. Die beiden Varianten kommen durch unterschiedliche Fakturierung der Kommissionsgeschäfte, insbesondere der dem Kommissionär zustehenden Provision, zustande.
Rz. 54
Weitere Unterschiede können in der buchtechnischen Behandlung der Kommissions- (Konsignations-)waren bestehen. Auch Besonderheiten im Ablauf des Kommissionsgeschäftes bedingen selbstverständlich deren Darstellung in der Buchhaltung.
5.1 Verkaufskommission
5.1.1 Buchungstechnik mit gesonderter Provisionsabrechnung
Rz. 55
Folgende Geschäftsvorfälle fallen an (alle Werte sind netto, ggf. zuzüglich angenommenen 10 % Umsatzsteuer):
- Der Kommittent kauft Waren für 30.000 EUR (netto) ein.
- Der Kommittent schließt mit dem Kommissionär einen Kommissionsvertrag und übergibt diesem Ware im Einkaufswert von 10.000 EUR, die der Kommissionär für 18.000 EUR verkaufen soll. Nach gesonderter Abrechnung soll der Kommissionär 15 % Provision erhalten.
- Der Kommissionär verkauft die Waren zum angegebenen Preis und macht dem Kommittent darüber eine Ausführungsanzeige.
- Der Kommissionär überweist den offenen Betrag unter Abzug seiner Provision und erstellt dem Kommittenten eine gesonderte Provisionsrechnung.
Buchungen beim Kommittenten
1. Buchungssatz:
Wareneinkauf |
30.000 |
Vorsteuer |
3.000 |
|
an Verbindlichkeiten |
33.000 |
Mit diesem – für ein Kommissionsgeschäft unspezifischen Buchungssatz – wird lediglich der Wareneinkauf beim Kommittenten erfasst.
2. Buchungssatz:
Konsignationsware |
10.000 |
|
an Wareneinkauf |
10.000 |
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit sollte jene Ware, die sich außerhalb der eigenen Lager befindet, auf einem gesonderten Konto festgehalten werden; es handelt sich bei diesem Buchungssatz um einen reinen Aktivtausch.
Diese Buchung kann bei einer entsprechenden Lagerbuchhaltung auch durch einen entsprechenden Eintrag in der Lagerkartei (Lagerbuchführung) ersetzt werden, da sich der Ausweis im Jahresabschluss durch diese Buchung nicht verändert.
3. Buchungssatz:
Kommissionär |
19.800 |
|
an Umsatzerlöse |
18.000 |
an Mehrwertsteuer |
1.800 |
Das Konto "Kommissionär" stellt ein Kontokorrentkonto dar, über welches alle Geschäftsvorfälle mit dem Kommissionär gebucht werden, soweit sie die vereinbarten Kommissionsgeschäfte betreffen. Die Buchung wird aufgrund der Umsatzmitteilung des Kommissionärs vorgenommen; diese Umsatzmitteilung enthält bereits die Gutschrift für die abgesetzten Waren sowie die Abrechnung (Gutschrift) der Umsatzsteuer.
4. Buchungssatz:
Bank |
16.830 |
Provisionsaufwand |
2.700 |
Vorsteuer |
270 |
|
an Kommissionär |
19.800 |
Bei Eingang des um den Provisionsaufwand verminderten Forderungsbetrages wird das Kontokorrentkonto glattgestellt und der Aufwand nebst Vorsteuer erfasst.
Buchungen beim Kommissionär
- Kein Buchungssatz, da kein Geschäftsvorfall beim Kommissionär
2. Buchungssatz:
Konsignationswarenbestand |
18.000 |
|
an Waren-Verrechnung |
18.000 |
Der Kommissionär wird ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit den Eingang der Kommissionsware auf dem Konto "Konsignationswarenbestand" erfassen. Da der Kommittent jedoch wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer der Waren bleibt, erfolgt die Gegenbuchung auf dem Konto "Waren-Verrechnung", welches das Bestandskonto korrigiert. Auch in diesem Fall kann der Buchungssatz durch eine entsprechende Erfassung in einer Lagerbuchführung (ohne Buchung in der Finanzbuchhaltung) ersetzt werden; ein vollständiger Verzicht ist nicht ratsam.
3. Buchungssatz:
a) Bank |
19.800 |
|
an Kommissionserlöse |
18.000 |
an Mehrwertsteuer |
1.800 |
Der Warenverkauf durch den Kommissionär wird bei diesem wie ein normaler Warenverkauf gebucht. Sofern der Kommissionär noch weitere Geschäfte tätigt, ist die Einrichtung eines gesonderten Kontos "Kommissionserlöse" ratsam. Das Ersetzen eines Erlöskontos durch das Konto "Konsignationswarenbestand" scheitert nur daran, dass dieses Konto nicht zur Aufzeichnung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage dienen kann.
b) Warenverrechnung |
18.000 |
Vorsteuer |
1.800 |
|
an Kommittent |
19.800 |
Aufgrund der Abrechnung mit dem Kommittenten wird die Verbindlichkeit gegenüber dem Kommittent auf dem Kontokorrentkonto "Kommitt...