Prof. Dr. Joachim S. Tanski
Rz. 57
Bei der Buchungstechnik ohne gesonderte Provisionsabrechnung werden sämtliche Bewegungen zwischen Kommittent und Kommissionär mit einem Wert nach Abzug der Provision angesetzt, d. h., dass hinsichtlich des Erfolges eine Nettodarstellung erfolgt. Diese Buchungstechnik kann zwar einfacher sein, jedoch wird dagegen die Übersicht über die einzelnen Aufwendungen und Erträge geringer, weshalb diese Technik weniger zu empfehlen ist.
Rz. 58
Folgende Geschäftsvorfälle fallen (ähnlich wie unter 3.1.1) an (alle Werte sind netto, ggf. zuzüglich angenommenen 10 % Umsatzsteuer):
- Der Kommittent kauft Waren für 30.000 EUR (netto) ein.
- Der Kommittent schließt mit dem Kommissionär einen Kommissionsvertrag und übergibt diesem Ware im Einkaufswert von 10.000 EUR, die der Kommissionär für 18.000 EUR verkaufen soll. Ohne gesonderte Abrechnung soll der Kommissionär 15 % Provision erhalten.
- Der Kommissionär verkauft die Waren zum angegebenen Preis und macht dem Kommittent darüber eine Mitteilung und erstellt eine komplette Abrechnung.
- Der Kommissionär überweist den offenen Betrag.
Buchungen beim Kommittenten
1. Buchungssatz:
Wareneinkauf |
30.000 |
Vorsteuer |
3.000 |
|
an Verbindlichkeiten |
33.000 |
Mit diesem – für ein Kommissionsgeschäft unspezifischen Buchungssatz – wird lediglich der Wareneinkauf beim Kommittenten erfasst.
2. Buchungssatz:
Konsignationsware |
10.000 |
|
an Wareneinkauf |
10.000 |
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit sollte jene Ware, die sich außerhalb der eigenen Lager befindet, auf einem gesonderten Konto festgehalten werden; es handelt sich bei diesem Buchungssatz um einen reinen Aktivtausch. Diese Buchung kann bei einer entsprechenden Lagerbuchhaltung auch durch einen entsprechenden Eintrag in der Lagerkartei (Lagerbuchführung) ersetzt werden, da sich der Ausweis im Jahresabschluss durch diese Buchung nicht verändert. – Der erste und zweite Buchungssatz entsprechen der Buchungsvariante mit gesonderter Berechnung der Provision.
3. Buchungssatz:
Kommissionär |
16.830 |
|
an Kommissionserlöse |
15.300 |
an Mehrwertsteuer |
1.530 |
Da die Verkaufsmitteilung des Kommissionärs nun gleichzeitig auch eine vollständige Abrechnung beinhaltet, bucht der Kommittent als Erlös nur noch den Erlös nach Abzug der in Rechnung gestellten Provision.
4. Buchungssatz:
Bank |
16.830 |
|
an Kommissionär |
16.830 |
Der Eingang des Geldes vom Kommissionär führt zum Ausgleich des entsprechenden Kontokorrentkontos.
Buchungen beim Kommissionär
- Kein Buchungssatz, da kein Geschäftsvorfall beim Kommissionär
2. Buchungssatz:
Konsignationswarenbestand |
15.300 |
|
an Waren-Verrechnung |
15.300 |
Der Kommissionär wird ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit den Eingang der Kommissionsware auf dem Konto "Konsignationswarenbestand" erfassen. Da der Kommittent jedoch wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer der Waren bleibt, erfolgt die Gegenbuchung auf dem Konto "Waren-Verrechnung", welches das Bestandskonto korrigiert. Im Gegensatz zu der Variante mit gesonderter Provisionsabrechnung wird hier als Wert der Ware jedoch nur der festgesetzte Verkaufspreis abzüglich der vereinbarten Provision genommen.
3. Buchungssatz:
a) Bank |
19.800 |
|
an Kommissionserlöse |
18.000 |
an Mehrwertsteuer |
1.800 |
Der Warenverkauf durch den Kommissionär wird bei diesem wie ein normaler Warenverkauf gebucht. Sofern der Kommissionär noch weitere Geschäfte tätigt, ist die Einrichtung eines gesonderten Kontos "Kommissionserlöse" ratsam. Das Ersetzen eines Erlöskontos durch das Konto "Konsignationswarenbestand" scheitert nur daran, dass dieses Konto nicht zur Aufzeichnung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage dienen kann.
b) Waren-Verrechnung |
15.300 |
Vorsteuer |
1.530 |
|
an Kommittent |
16.830 |
Der Kommissionär erstellt für den Kommittenten eine Abrechnung, die ungefähr folgendes Aussehen haben kann:
Verkauf Ihrer Ware |
18.000 |
./. meine Provision |
2.700 |
Netto-Erlös |
15.300 |
zuzüglich Mehrwertsteuer |
1.530 |
Ihre Forderung |
16.830 |
Aufgrund dieser Abrechnung bucht sich der Kommissionär eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kommittenten ein, die Mehrwertsteuer (es ist zu beachten, dass es sich hier um eine Gutschrift i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG gegenüber dem Kommittenten handelt!) wird als Vorsteuer gebucht; als Zeichen, dass die Ware abgegangen ist, wird das Verrechnungskonto um den Nettobetrag verringert.
4. Buchungssatz:
Kommittent |
16.830 |
|
an Bank |
16.830 |
Diese Buchung gibt die Banküberweisung an den Kommittenten wieder.
5. Buchungssatz:
Kommissionserlöse |
15.300 |
|
an Konsignationswarenbestand |
15.300 |
Mit dieser letzten Buchung wird wiederum der Konsignationswarenbestand kontenmäßig ausgeglichen. Die Provisionserlöse in Höhe von 2.700 EUR verbleiben bei dieser Buchungstechnik als Saldo auf dem Konto "Kommissionserlöse".