Dr. Christine Susanne Rabe
Die Entstehung von Konflikten wird sich nie vollständig verhindern lassen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Kompetenzen im Umgang mit Konflikten zu entwickeln. Dazu gehört insbesondere die Entscheidung, wie ein entstandener Konflikt bearbeitet werden sollte. Wie in den vorstehenden Abschnitten aufgezeigt, hängt diese Entscheidung u. a. davon ab, wie die betroffenen Personen sich voraussichtlich im Konflikt verhalten werden (Konfliktstil), um welche Art von Konflikt es sich handelt und wie weit der Konflikt durch das bisherige Geschehen bereits eskaliert ist. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die gängigsten Konfliktbearbeitungsmethoden gegeben werden. Diese reichen von einem mediativ geführten Gespräch über die ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) bis hin zur gerichtlichen Konfliktbearbeitung.
6.1 Mediative Gesprächsführung
Geht es darum, die Entstehung von Konflikten bestmöglich zu verhindern oder auf einer niedrigen Eskalationsstufe zu bearbeiten, bietet sich ein mediativ geführtes Gespräch an.
Mediative Gesprächsführung
- Schritt: Gesprächsrahmen festlegen
- Schritt: Gesprächsthema benennen
- Schritt: Wechselseitige Interessen herausarbeiten und Entscheidungskriterien benennen
- Schritt: Ergebnisse/Lösungen ermitteln und umsetzen
Im Unterschied zu einer Mediation wird das Gespräch nicht von einem Mediator als neutraler Dritter Person geführt, sondern meist von einer Person aus dem Konfliktumfeld. Streiten sich bspw. zwei Mitarbeiter eines Teams, könnte das mediative Gespräch durch die Teamleitung geführt werden. Die Teamleitung würde unter Anwendung mediativer Techniken zwischen den Konfliktparteien vermitteln. Wichtig ist dabei immer die Rollenklarheit. Die Anwendung mediativer Techniken führt gerade nicht dazu, dass aus der Teamleitung plötzlich ein Mediator wird. Die vermittelnde Person bleibt in ihrer bisherigen Rolle und hat in diesem Rahmen, möglicherweise sogar Entscheidungskompetenzen, die ein Mediator gerade nicht hätte. In einigen Fällen verfügen die vermittelnden Personen sogar über eine Mediationsausbildung. Dann ist bei der Abgrenzung der unterschiedlichen Rollen besonders sorgfältig vorzugehen.
6.2 ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution)
Erscheinen die Möglichkeiten mediativer Gesprächsführung als nicht zielführend, kann auf verschiedene ADR-Verfahren zurückgegriffen werden. Alternative Dispute Resolution ist der Oberbegriff für Streitbeilegungsverfahren außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Spätestens seit in Kraft treten des Mediationsgesetzes überzeugt diese Grenzziehung zwischen ADR-Verfahren und gerichtlicher Konfliktklärung aber nicht mehr, da gleichzeitig die Prozessordnungen novelliert wurden. Insbes. über die Möglichkeit des Güterichterverfahrens wurde die einvernehmliche Konfliktlösung insbesondere mittels Mediation in die gerichtliche Konfliktbearbeitung implementiert. Die klassischerweise zu den ADR-Verfahren zählenden Möglichkeiten sind Mediation, Schlichtung, Schiedsverfahren, Adjudikation und Gutachten/Schiedsgutachten. Innerhalb der ADR-Verfahren wird teilweise noch zwischen den konsensorientierten Verfahren (Mediation und Schlichtung) sowie den entscheidungsorientierten Verfahren (Schiedsverfahren, Adjudikation und Gutachten/Schiedsgutachten) unterschieden. Darüber hinaus werden in der Praxis weitere Modelle praktiziert, die teilweise auch Elemente unterschiedlicher ADR-Verfahren miteinander kombinieren.
6.3 Gerichtsverfahren
Bei den gerichtlichen Verfahren ist zwischen den Verfahren vor dem erkennenden Richter und dem Güterichterverfahren/der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu unterscheiden. Dies soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter vertieft werden.