Nun könnte man diesen Streit als entschieden ansehen, würde nicht gerade auch in finanzgerichtlichen Verfahren seitens der Finanzverwaltung genau gegenläufig argumentiert werden. Hier bleibt zu hoffen, dass der eindeutige Punktsieg der 3. Kammer des VG Bremen Wirkung zeigt, gerade auch angesichts der kostenrechtlichen Neuregelung.

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