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Krankheit

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Zusammenfassung

 
Begriff

Krankheit ist ein ärztlich diagnostizierbarer, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Er muss behandlungsbedürftig sein und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert, sondern durch die Rechtsprechung geprägt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Begriff ist zentral für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG, aber gesetzlich dort (§ 3 EFZG) nicht definiert.

Daneben stellt die Krankheit den wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung im Rahmen des KSchG dar; allerdings fehlt auch im Kündigungsschutzgesetz eine Legaldefinition des Begriffs.

Die Leistungsbeschränkungen gesetzlicher Krankenkassen bei Vorliegen eines Selbstverschuldens bezüglich einer Krankheit sind im § 52 SGB V beschrieben.

 
Praxis-Beispiele
  • Beschäftigungsunterbrechung: Krankheit

Arbeitsrecht

1 Arten von Erkrankung

Anknüpfend an die Definition der Krankheit (s. o.) ist eine gesundheitliche Regelwidrigkeit gegeben, wenn der Zustand nicht als im natürlichen Lebensverlauf nach Alter und Geschlecht vergleichbarer Menschen zu erwarten ist.[1] Der Begriff der Krankheit stellt damit auf einen Vergleich mit dem durchschnittlich erwartbaren Körper- und/oder Geisteszustand eines Menschen ab – ein berufsspezifischer Bezug oder die arbeitsvertragsbezogene Unmöglichkeit der Leistungserbringung spielt dafür keine Rolle. Darauf kommt es im Rahmen der Entgeltfortzahlung erst bei der Entscheidung an, ob die Krankheit auch zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat.

Art und Ursache sind unerheblich und für den Begriff selbst ohne Belang. Die Ursache spielt allenfalls eine Rolle bei der (nachgelagerten) Frage des anspruchsausschließenden "Verschuldens" i. S. v. § 3 EFZG. Der Behandlungsbedarf im Sinne der Definition erfordert allerdings nicht den Behandlungserfolg. Eine Krankheit ist auch gegeben, w...

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