Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Michael Görlich, RA/FASt[*]

Kryptowährungen und Non-Fungible-Token (NFTs) sind im Mainstream angekommen. Von den Rekord-Kurssteigerungen des Bitcoins und anderer führender Kryptowährungen bis in das Jahr 2021 angelockt, investiert zwischenzeitlich eine Vielzahl "normaler" Steuerpflichtiger. Zugleich existiert eine erhebliche Anzahl von High-Tradern und Anlegern der ersten Stunde. Die steuerlichen und technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Aufbereitung der Transaktionsdaten und deren Deklaration sind komplex – ebenso die sich anschließenden steuerlichen Fragestellungen. Ihnen soll – neben anderen Themenbereichen – in einer neuen Kompakt-Aufsatzreihe "Krypto 2 Go" nachgegangen werden, deren vorliegender Auftaktbeitrag sich mit Grundsatzfragen beschäftigt.

[*] Dr. Markus Wollweber ist Partner der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater PartnmB, Köln; Michael Görlich ist Senior Associate der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater PartnmB, München.

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