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Krypto 2 Go (Teil 3): Initial Coin Offerings und Liquidi ... / bb) Laufende Erträge

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Je nach Sichtweise wird auch die steuerliche Einordnung der laufenden Erträge unterschiedlich beurteilt:

  • Die Vertreter der ersten Ansicht ordnen die laufenden Erträge den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG zu, soweit die Token im Privatvermögen gehalten werden.[21]
  • Soweit man die Grundsätze der Wertpapierleihe für analog anwendbar hält und die Bereitstellung der Handelspaare als partiarisches Darlehen begreift, unterliegen die Liquidity-Mining-Rewards der Besteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG.[22]
[21] Lohmar/Jeuckens, DStR 2022, 1889 (1894).
[22] Kamnich, DStR 2024, 857 (860).

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