Zur Ermittlung etwaiger Einkünfte nach § 23 EStG können spezielle Plattformen oder Tools im Internet genutzt werden. Beispiele sind Cointracking, Cryptotax, Accointing, Koinly u. a.[1] Hierbei ist ein manueller Eintrag oder das Einspielen der Transaktionen über Schnittstellen (API-Schnittstelle oder Excel-Export im CSV-Format) möglich. Insbesondere bei vielen Trades sind die Tools eine wertvolle Hilfe, da sie Steuerreports erstellen können.

 
Hinweis

Tools sind nicht uneingeschränkt aussagekräftig

Die o. g. Tools unterliegen jedoch bestimmten Einschränkungen.[2] Ausgehend davon, dass jedem Verkauf ein Anschaffungsvorgang vorausgegangen sein muss, unterstellen die Tools in unklaren Fällen gelegentlich Anschaffungskosten von 0 EUR und weisen den Veräußerungspreis als Gewinn aus. Bei Airdrops oder Forks[3] werden beispielsweise oft fälschlicherweise steuerbare Gewinne ausgewiesen, weil die Zugänge beim Mandanten von den Tools als Anschaffungsvorgang[4] gewertet werden. OTC-Geschäfte (z. B. durch Verkauf der Hardwarewallet mit den Zugangsdaten) werden nicht von den Tools erfasst und sind auch nicht in der Blockchain nachvollziehbar.[5] Erträge aus Lending sind ebenfalls nicht als solche erkennbar, wenn nicht die ausgewertete Wallet selbst das Lending automatisiert anbietet.[6]

Für Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge sind die schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen und nicht die Zu- und Abbuchungen in den Wallets oder der Blockchain entscheidend. Hier greifen die Tools daher u. U. auf falsche Daten zurück.

Sofern Berater die von diesen Tools erstellten Transaktionsberichte (wichtig für § 23 EStG), Einkommensberichte (wichtig für § 22 Nr. 3 EStG) und die Gebührenberichte manuell nachbearbeiten müssen[7], bedeutet dies einen erheblichen Zeitaufwand, den Berater sich entsprechend vergüten lassen sollten. Berater sollten zudem dokumentieren, an welcher Stelle und aus welchem Grund sie die Reporte manuell korrigiert haben und auch dies dem Finanzamt gegenüber offenlegen.[8]

Steuerlich ist es von erheblicher Bedeutung, dass alle Wallets des Mandanten erfasst und ausgewertet werden. Steuerberater sollten sich aus Haftungsgründen die Vollständigkeit vom Mandanten bestätigen lassen. Jedoch sollten Steuerberater und auch Mandanten die Grenzen dieser Tools kennen und sind gehalten, diese Reporte auf Plausibilität zu prüfen und an den bekannten Schwachstellen zu überarbeiten.[9]

[1] S. die ausführliche Darstellung zu den Tools bei Steger, Bitcoin und andere Kryptowährungen (currency token), S. 175.
[2] Hierzu ausführlich Figatowski/Feser, NWB 2022 S. 706, 709.
[5] Steger, Bitcoin und andere Kryptowährungen (currency token), S. 34.
[6] Steger, Bitcoin und andere Kryptowährungen (currency token), S. 123.
[7] S. Figatowski/Feser, NWB 2022 S. 705, 711.
[9] Zur Offenlegung gegenüber dem Finanzamt s. Abschnitt 4.

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