Ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und Token

Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen (wie z. B. Bitcoin) Stellung bezogen.

Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen

Das BMF-Schreiben soll Praktikern in Finanzverwaltung und Wirtschaft, aber auch einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und praktikablen Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung an die Hand geben.

Die Finanzverwaltung erläutert zahlreiche Fragen zum An- und Verkauf virtueller Währungen und sonstiger Token. Zudem geht es um die steuerliche Beurteilung von Blockerstellung, die bei Bitcoin Mining genannt wird.

Virtuelle Währungen und Token

Das Schreiben erläutert insbesondere:

  • Virtuelle Währungen
  • Token
  • Blockchain
  • Erwerb von Einheiten einer virtuellen Währung im Rahmen der Blockerstellung (Mining/Forging)
  • Staking und die Unterscheidung zur Blockerstellung mittels Proof of Stake (Forging)
  • Masternode
  • Wallets, Schlüssel und Transaktionen
  • Bestandsermittlung (UTXO, Accounting)
  • Initial Coin Offering (ICO)
  • Lending
  • Fork (Hard Fork)
  • Airdrop

Viele verschiedene ertragsteuerrechtliche Einzelfragen

Die verschiedenen virtuellen Währungen und Token werden in dem Schreiben ertragsteuerrechtlich eingeordnet. So wird beispielsweise geklärt, wie die Einkünfte aus der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token steuerlich zu behandeln sind, wenn es sich um Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen handelt.

BMF, Schreiben v. 10.5.2022, IV C 1 - S 2256/19/10003 :001


Schlagworte zum Thema:  Bitcoin, Blockchain