Dipl.-Finw. (FH) Marvin Mühlenstädt[*]

Der durch die Erbschaftsteuerreform 2016 neu eingeführte Vorwegabschlag für Familienunternehmen i.S.d. § 13a Abs. 9 ErbStG kann unter gewissen Voraussetzungen einen Bewertungsabschlag von bis zu 30 % i.R.d. erbschaftsteuerlichen Unternehmensbewertung bewirken. Der Vorwegabschlag ist dabei an vielfältige materielle und insb. zeitliche Voraussetzungen gebunden, so dass eine Inanspruchnahme gut überlegt und geplant sein sollte. Der Beitrag zeigt das Verfahren der Vorschrift auf und stellt die Probleme und die Möglichkeiten bei der Inanspruchnahme in der Praxis dar.

[*] Der Autor ist in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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