Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenerstattung bei betriebsverfassungsrechtlichen Schulungen gewerkschaftsnaher Veranstalter

 

Leitsatz (redaktionell)

Führen gewerkschaftsnahe Veranstalter betriebsverfassungsrechtliche Schulungen nach § 37 Abs 6 BetrVG durch, so begründen lediglich theoretische, fernliegende Möglichkeiten einer mittelbaren Finanzierung des sozialen Gegenspielers auch unter koalitionsrechtlichen Gesichtspunkten keine gesteigerte Obliegenheit des Betriebsrates bei der Aufschlüsselung der Kosten.

 

Orientierungssatz

Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 22/97.

 

Fundstellen

Haufe-Index 446210

Bibliothek, BAG (LT1)

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