Entscheidungsstichwort (Thema)
Kostenerstattung bei betriebsverfassungsrechtlichen Schulungen gewerkschaftsnaher Veranstalter
Leitsatz (redaktionell)
Führen gewerkschaftsnahe Veranstalter betriebsverfassungsrechtliche Schulungen nach § 37 Abs 6 BetrVG durch, so begründen lediglich theoretische, fernliegende Möglichkeiten einer mittelbaren Finanzierung des sozialen Gegenspielers auch unter koalitionsrechtlichen Gesichtspunkten keine gesteigerte Obliegenheit des Betriebsrates bei der Aufschlüsselung der Kosten.
Orientierungssatz
Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 22/97.
Fundstellen
Haufe-Index 446210 |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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