Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstattung von Detektivkosten

 

Leitsatz (amtlich)

Die rechtskräftige Abweisung eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf Ersatz von Detektivkosten steht der Berücksichtigung dieser Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht entgegen.

 

Normenkette

ZPO § 91

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Entscheidung vom 13.02.1997; Aktenzeichen 85 Ca 26736/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI657597

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