Leitsatz (amtlich)
Überträgt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wiederholt über mehrere Jahre vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit nach § 24 BAT, kann allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden (BAG 10.02.1988 – 4 AZR 585/97 – AP Nr. 15 zu § 24 BAT).
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Wuppertal (Aktenzeichen 5 Ca 1818/00) |
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI676320 |
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