Entscheidungsstichwort (Thema)

Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

 

Leitsatz (redaktionell)

Werden in einer Abmahnung mehrere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gerügt, so ist die Abmahnung schon dann aus den Personalakten zu entfernen, wenn einer der Vorwürfe zu Unrecht erhoben worden ist.

 

Fundstellen

EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht, Nr 43L

LAGE § 611 Fürsorgepflicht, Nr 10 (LT1)

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