Entscheidungsstichwort (Thema)
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Leitsatz (redaktionell)
Werden in einer Abmahnung mehrere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gerügt, so ist die Abmahnung schon dann aus den Personalakten zu entfernen, wenn einer der Vorwürfe zu Unrecht erhoben worden ist.
Fundstellen
EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht, Nr 43L |
LAGE § 611 Fürsorgepflicht, Nr 10 (LT1) |
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