Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsratsanhörung - Kündigungsfrist
Leitsatz (redaktionell)
Über Kündigungsfrist und -termin ist der Betriebsrat im Rahmen einer Anhörung nach § 102 BetrVG dann ausreichend unterrichtet, wenn der Arbeitgeber erklärt, daß alsbald nach Durchführung des Anhörungsverfahrens die ordentliche Kündigung folgen soll und dem Betriebsrat alle tatsächlichen Umstände bekannt sind, die für die Feststellung der Kündigungsfrist erheblich sind.
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 03.08.1994; Aktenzeichen 13 Ca 3667/94) |
ArbG Köln (Entscheidung vom 03.08.1994; Aktenzeichen 13 Ca 3680/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 445562 |
RzK, III 1b Nr 17 (L1) |
ArbuR 1995, 328-329 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 102 BetrVG 1972, Nr 47 (LT1) |
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